14.12.2011 - 10.1 Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 14.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, beschreibt die zuletzt zum Thema Kindertagespflege stattgefundene und weit über das eigentliche Thema hinausgehende Diskussion. Hieraus sei klar hervorgegangen, dass die Opposition insgesamt eine andere Meinung als die Mehrheitsfaktionen vertrete, weshalb in der heutigen Sitzung nun allein auf das Thema Kindertagespflege Bezug genommen werden könne.
Durch die Gleichsetzung der Kindertagespflege mit den Kinderbetreuungsplätzen in den Kindertagesstätten im KiBiz sei die Formulierung einer Satzung notwendig geworden, welche der Verwaltung insbesondere in ihrer Differenziertheit außerordentlich gut gelungen sei. Insgesamt gebe die Stadt Aachen 1,432 Mio. Euro aus und richte zusätzlich 2,5 Stellen ein, das Land bezuschusse die Kindertagespflege mit ca. 300.000 Euro. Da keine andere Finanzierung als die Streichung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres möglich sei, erübrige sich auch hier der Diskussionsbedarf. Sie bitte daher, sich ausschließlich zu den Richtlinien und der Satzung zu Wort zu melden.
Ratsfrau Linsen-von Thenen, Fraktion Die Linke, bezieht sich auf Punkt 1.6 bzw. 3.6 der Vorlage, der auf die Streichung des beitragsfreien Kindergartenjahres zugunsten der Finanzierung der Kindertagespflege Bezug nehme. Aus diesem Grunde beantrage die Fraktion Die Linke eine gesonderte Abstimmung über diesen Punkt.
Ratsherr Künzer, SPD-Faktion, verliest Teile des Beschlussvorschlages, nach dem es auch in Zeiten negativer demografischer Entwicklungen wichtig sei, Familienleben und Familiengründungen in Aachen zu unterstützen und zu stärken. Familien sollen gerne nach Aachen ziehen und gerne hier bleiben. Dieses Ziel sei stets, insbesondere zur Zeit der SPD als Mehrheitsfraktion, mit absoluter Priorität verfolgt worden und das, obwohl es zu keiner Zeit einen ausgeglichenen Haushalt gegeben habe. Deswegen sei es befremdlich, wenn die jetzige Mehrheit die Opposition zu Lösungsvorschlägen auffordere. Es sei zu begrüßen, dass die Stadt Aachen nun in der Lage sei, die Satzung und die Richtlinien für die Tagespflege zu verabschieden, allerdings geschehe dies, wie bereits von Ratsfrau Linsen-von Thenen ausgeführt, auf Basis der Streichung des ersten beitragsfreien Kindergartenjahres. Bei einem Durchschnittseinkommen einer Familie von 62.000 Euro jährlich komme auf diese nun ein Aufwand für die Betreuung in einer Kindertagesstätte in Höhe von 2.148 Euro zu, der nicht gegeben wäre, würde man dem Beschlussvorschlag nicht folgen. Das erste beitragsfreie Kindergartenjahr sei seinerzeit installiert worden, um die Stadt insbesondere für Familien attraktiver zu machen, was durch seine Abschaffung nun nicht mehr gegeben sei. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass ohnehin viele Familien die Einschulung der Kinder nutzen, um sich in Aachens Umgebung niederzulassen und dort Eigentum zu erwerben. Diese Entwicklung werde durch die Abschaffung des beitragsfreien Kindergartenjahres nur noch unterstützt. Die Finanzierung der Tagespflege könne daher nur aus kommunalen Mitteln erfolgen. Weitere Kritikpunkte seien die Änderung bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sowie die Anhebung der Beiträge für die Kindertagespflege um 10 %. Sinnvoller sei eine einheitliche Beitragstabelle für Kindertagespflege und institutionelle Betreuung, was auch für die Eltern leichter nachzuvollziehen sei.
Aus diesem Grunde beantrage die SPD-Fraktion, die Abstimmung des Punktes 4.6 separat durchzuführen, bevor man über den Beschlussentwurf in seiner Gesamtheit entscheide.
Bürgermeisterin Scheidt weist seitens der Fraktion Die Grünen darauf hin, dass es weiterhin ein beitragsfreies Kindergartenjahr geben werde, welches jedoch zukünftig vom Land finanziert werde, so dass es hier keine Benachteiligung für die Eltern gebe. Darüber hinaus habe man mit der vorliegenden Satzung die Möglichkeit für alle Eltern geschaffen, die Kindertagespflege flexibel für sich zu nutzen. Während bisher die Beiträge hierfür von den Eltern selbst zu tragen gewesen seien, werden sie nun, je nach Einkommen, ganz oder zumindest teilweise, bezuschusst. Selbst bei höheren Jahreseinkommen sei der Stundensatz für diese hoch qualifizierte, sehr individuelle Betreuung vergleichbar gering. Hinsichtlich der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige habe man erst in der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses deren Ausbau beschlossen, für den man immerhin in den kommenden drei Jahren eine Summe in Höhe von 13 Mio. Euro verausgaben werde. Hier die vorgegebene Deckungsquote von 35 % zu schaffen, falle nicht nur der Stadt Aachen schwer. Dass nun, die Kommunen unterstützend, die Finanzierung eines beitragsfreien Kindergartenjahres vom Land übernommen werde, sei äußerst begrüßenswert. Die Abschaffung des selbst ins Leben gerufenen ersten beitragsfreien Kindergartenjahres sei kein leichter Entschluss gewesen, allerdings stehe man auch den berufstätigen Eltern gegenüber in der Pflicht, die auf eine flexible Betreuung angewiesen seien. Sicherlich sei man sich einig, dass eigentlich alle Kindergartenjahre beitragsfrei zu stellen seien, da aber das Thema Bildung originär dem Land zuzuordnen sei, sei dieses auch in der Pflicht zu sehen, die Weichen entsprechend zu stellen.
Zur von Ratsherrn Künzer aufgeworfenen Frage zu den Einkommensdifferenzen bittet Sie Stadtdirektor Rombey zu einer entsprechenden Stellungnahme.
An sich begrüße die FDP-Fraktion die Festlegung einer Satzung und von Richtlinien zur Kindertagespflege, so Ratsfrau Opitz. Allerdings zwinge die überaus unglückliche Verknüpfung, dass die Finanzierung aus der Streichung des beitragsfreien Kindergartenjahres in Aachen erfolge, die Fraktion dazu, dem Beschlussvorschlag in seiner Gesamtheit nicht zuzustimmen. Daher schließe sich diese dem Antrag der SPD-Fraktion auf gesonderte Abstimmung des Punktes 4.6 an, denn so könne wenigstens die Satzung auf den Weg gebracht werden. Im Übrigen sei die Fraktion der Meinung, dass das von der Stadt Aachen finanzierte beitragsfreie Kindergartenjahr erhalten bleiben solle, um gerade die Familien zu entlasten, die nicht von der Freistellung wegen geringen Einkommens profitieren.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, kritisiert die Haltung, dass die Themenkreise Bildung und Erziehung ausschließlich in der Kompetenz des Landes und des Bundes liegen. Die Kommunen seien ebenfalls maßgeblich beteiligt, weil hier letztendlich das konkrete Leben in den Familien, den Kindertagesstätten und den Schulen stattfinde. Aus diesem Grunde sehe sich die derzeitige Landesregierung im Gegensatz zur letzten stark in der Pflicht, entsprechende Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Die SPD-Faktion habe nie bestritten, dass es sich bei der Kindertagespflege um eine familienpolitisch sinnvolle und richtige Maßnahme handele, allerdings dürfe dieses nicht aus dem gleichen Bereich finanziert werden. Auch wenn das Land Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen und Zuschüsse für den Bildungsbereich gewähre, dürfe sich hierdurch das Engagement der Stadt Aachen nicht einschränken.
Stadtdirektor Rombey führt, Bezug nehmend auf die Äußerungen von Ratsherrn Künzer, aus, dass § 3 der Satzung die steuerliche Abzugsfähigkeit des Elternbeitrags behandele. Natürlich stehe es den Eltern frei, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung Betreuungskosten geltend zu machen, wodurch das Einkommen bereits als bereinigt anzusehen sei. Allerdings sei es nicht zulässig, anhand dieses bereinigten Einkommens die zu entrichtenden Beiträge für die Kindertagespflege zu bestimmen, weil dies eine doppelte Entlastung darstelle.
Ratsherr Künzer, SPD-Fraktion, erläutert, dass seines Erachtens nach bisher, d.h. vor der in § 3 genannten Ausnahmeregelung, die von der Stadt Aachen für die Betreuungskosten zugrunde gelegte Größe das um die Betreuungskosten verminderte Einkommen gewesen sei. Mit der nun formulierten Ausnahme hebe sich die Stadt Aachen von den anderen umliegenden Kommunen und Gemeinden ab, die die alte Regelung beibehalten. Er bittet um eine entsprechende Rückmeldung der Verwaltung, ob diese Einschätzung falsch sei.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass der Zeitraum, in dem eine doppelte Anrechenbarkeit möglich gewesen sei, nur kurz gewesen sein könne. Die Frage, ob diese Dopplung gewollt sei oder nicht, sei bereits politisch beantwortet worden.
Gemäß dem Antrag der Fraktionen von SPD und FDP lässt der Oberbürgermeister zunächst separat über den Punkt 4.6 abstimmen, bevor er den Gesamtbeschlussentwurf zur Abstimmung stellt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 30 Gegenstimmen, gemäß Punkt 4.6, dass die unter 4.3, 4.4 und 4.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege ( ) durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt werden.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungen des Finanzausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt neben dem bereits beschlossenen Punkt 4.6 die Punkte 4.1 bis 4.5 und 4.7 einstimmig:
4.1 Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.
4.2 Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.
4.3 Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.
4.4 Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 sind bereitzustellen.
4.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.
4.6 Die unter 4.3, 4.4 und 4.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).
4.7 Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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