06.12.2011 - 4.1 Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende weist auf die bisher stattgefundenen Diskussionen und die nachgesandte Ergänzungsvorlage hin.

 

Ratsfrau Linsen von Thenen möchte wissen, wie die Kosten aus dem Punkt 3.6 des Beschlussvorschlages finanziert werden. Ihre Partei stehe voll dahinter, dass die Kosten aus dem städtischen Haushalt finanziert werden sollen und beantragt, über diesen Punkt einzeln abzustimmen.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler schließt sich der Auffassung von Frau Linsen von Thenen an und bittet ebenfalls um Einzelabstimmung zu diesem Punkt.

 

Ratsherr Künzer sieht den Fehler in der Gegenfinanzierung, da hier durch den Einkommensbegriff eine kalte Progression eingeführt werde. Darüber hinaus liege im Satzungsentwurf der Beitragssatz für Kindertagespflege um 10 % über dem der Kindertageseinrichtungen. Damit die Satzung in diesen Belangen einer rechtlichen Prüfung standhalte, sei er für die Verwendung einer einheitlichen Tabelle. Die Verwaltung solle dies prüfen und dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beratung vorlegen.

 

Ratsfrau Scheidt erläutert, dass sie die Ausführungen von Herrn Künzer bereits mehrfach gehört habe und macht deutlich, dass man sich bei der Festlegung der Elternbeiträge mit den Trägern auf das Münsteraner Modell geeinigt habe. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass das Land wie gefordert, ein kindergartenbeitragsfreie Jahr übernommen habe.

 

Ratsherr Büchel teilte mit, dass er der Vorlage zustimme.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny gibt als persönliche Stellungnahme bekannt, dass sie sich sehr schwer mit der Aufgabe des „1. kindergartenbeitragsfreien Jahres“ tue, aber sie stimme mit ihrer Fraktion für die Vorlage.

 

Frau Grehling weist abschließend darauf hin, dass der Beschlussvorschlag an den Rat angepasst werden müsse.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt zunächst über die Ziffern 3.1 bis 3.5 des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Die Ziffern 3.1 bis 3.5 werden einstimmig beschlossen.

 

Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende den Punkt 3.6 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung.

 

Die Ziffer 3.6 wird mit 7 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

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Beschluss:

1.       Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Punkten 1.1 bis 1.5 einstimmig und den Punkt 1.6 mit 7 Gegenstimmen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:

1.1              Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.

1.2              Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die

              Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.

1.3              Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 € (ohne anteilige

              Personalkosten) werden bereitgestellt.

1.4              Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen               werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe

              von 55.000 € sind bereitzustellen.

1.5    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 €

              (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.

1.6              Die unter 3.3, 3.4 und 3.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für               Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien               Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=48515&selfaction=print