14.02.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Wiezorek erläutert die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation (s. Anlage).

 

Frau Nacken ergänzt, dass es Ziel ist die Änderung des Flächennutzungsplanes - bei voraussichtlicher Klage von zwei oder mehr Seiten -  rechtsicher zu gestalten, insbesondere in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit und der dort wohnenden Bevölkerung.

 

Ratsherr Gilson dankt für die CDU Fraktion Herr Wiezorek für die anschauliche Darstellung. Das vorgestellte Ausschlussverfahren verdeutlicht die monatelang geleistete Arbeit und bietet eine gute Grundlage.

 

Herr Hofmann, Linke Fraktion, äußert, dass die Erholungsfunktion im Wald durch Windkraftanlagen nicht eingeschränkt wird.

Er regt an, die weichen Kriterien großzügiger zu gestalten um so die Flächen zu vergrößern. Zudem könnte auf die Bebauung der dann vergrößerten Flächen zunächst verzichtet, aber die Planung ermöglichet werden.

Er fragt, ob die Mindestflächengröße von 20 ha vergrößert werden könnte.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass durch das gesamträumliche Planungskonzept die Kriterien festgelegt und abgearbeitet werden. Dieses Konzept ist abschließend und bietet keinen Raum Flächen für zukünftige Planungen freizuhalten.

Der Erholungswald, der derzeit von ca. 100.000 Einwohnern genutzt wird, wird weiterhin freigehalten. Wesentlich ist jedoch auch die Frage, welchen Einfluss die Windkraftanlagen auf das Stadtbild haben.

Mit der vorgegebenen Mindestgröße soll an der Konzentration der Anlagen festgehalten werden.

 

Frau Nacken bekräftigt, dass es wichtig ist, keine vorläufigen Flächen zu schaffen.

Für die Zukunft ist aber nicht ausgeschlossen, dass die weichen Kriterien noch einmal angepasst werden.

Herr Meiners ergänzt, dass die Stadt Aachen mit der Mindestflächenvorgabe in Höhe von 20 ha den klimapolitischen Anforderungen gerecht wird.

 

Herr Hofmann, Linke Fraktion, regt an Flächen auszuweisen, aber vorläufig nicht zu bescheiden.

 

Frau Nacken teilt mit, dass dies nicht möglich ist, da eine ausgewiesene Fläche bei einem dann vorliegenden Bauantrag auch positiv beschieden werden muss.

 

Ratsherr Blum teilt für die FDP Fraktion mit, dass er der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen wird.

Gerade die Menschen in Vetschau und Horbach fühlen sich jetzt schon durch Windkraftanlagen beeinträchtigt. Die Belange der unmittelbaren Bewohner sollten beachtet werden.

Gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Münsterwald hat er erhebliche Bedenken, da dies ein wesentlicher und schlimmer Eingriff in die Natur ist, viele Bäume werden verschwinden.

Er verweist zudem auf ein Schreiben der Bezirksregierung Köln, in dem die BR sich gegen Windkonzentrationszonen in Waldbereichen ausspricht, soweit sich außerhalb des Waldes geeignete Alternativstandorte ergeben.

Im Jahr 2008 wurde im Rahmen der Windenergieberatungen zudem im Ausschuss der Beschluss gefasst Gespräche mit den euregionalen Nachbarn zu führen.

Er fragt, ob hier der Versuch unternommen wurde Alternativen zu finden.

 

Herr Buchsteiner, Seniorenrat, fragt, inwieweit sich Windkraftanlagen auf das Rotwild auswirken können.

 

Herr Dr. Krämer erläutert, dass das Rotwild durch die „Erholungssuchenden“ bereits in seinem natürlichen Rhythmus gestört wird. Bisher gibt es nur wenige Untersuchungen bzgl. Rotwild und Windkraftanlagen. Störungen wird es aber sicherlich während der Bauphase geben.

 

Herr Wiezorek äußert, dass es klare Vorgaben des Gesetzgebers zur Windenergienutzung gibt. Das mit der Vorlage vorgelegte Konzept gibt alle Antworten. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden im Umweltbericht dargestellt.

Zur Frage des Ausgleichs über die Stadtgrenzen hinaus, teilt er mit, dass dies nicht möglich ist.

 

Frau Nacken bemerkt zum Schreiben der Bezirksregierung, dass Windkraftanlagen im Wald errichtet werden können, wenn keine anderen Flächen ausgewiesen werden können. Die Stadt Aachen muss der Bezirksregierung klar machen, dass außerhalb des Waldes nicht genügend Flächen ausgewiesen werden können.

Bezüglich der Kooperation mit der Städteregion und dem benachbarten Ausland äußert sie, dass hier keine Planungen möglich sind, da alleine das Ergebnis jeder einzelnen Stadt zählt.

 

Ratsherr Blum fragt, wo und wie geregelt ist, wie viele Flächen ausgewiesen werden müssen.

 

Frau Nacken erklärt, dass sich hier an Rheinland-Pfalz orientiert wurde.

 

Ratsherr Luczak dankt für die Grüne Fraktion Herrn Wiezorek für die tiefgehende, detaillierte und schlüssig dargestellte Abwägung.

Der Tageserholungswert des Stadtwaldes ist von großer Bedeutung, ebenso aber auch die Gewinnung von erneuerbaren Energien. Er sieht keine Einschränkung des Erholungswertes durch die Windkraftanlagen, der Blick wird eher darauf gerichtet, woher die Energie kommt.

Sollten 25.000 Haushalte durch die Windkraftanlagen mit erneuerbarer Energie versorgt werden, so ist dies ein großer Schritt nach vorne.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt Herrn Wiezorek für die Vorstellung des schlüssigen 3-Stufen-Plans. Einzig zu diskutieren ist die Abwägung. Grundsätzlich spricht Ratsfrau Dr. Wolf sich für die Windenergie und auch den Standort Münsterwald aus, Beratungsbedarf besteht bei Fläche B. Daher wird die SPD Fraktion sich bei der Abstimmung zu den Flächen im Münsterwald enthalten und bei der Abstimmung der Flächen im nördlichen Bereich ablehnen.

 

Für die CDU Fraktion dankt Ratsherr Gilson für die gute Vorstellung des Abwägungsprozesses.

Das Verfahren ist jetzt sehr transparent und nachvollziehbar.

 

Herr Formen fragt, ob die Raumkulisse auch auf Avantis ausweitbar ist.

 

Frau Nacken erwidert, dass die Idee nachvollziehbar ist, die derzeitige noch weiter verfolgte Planung aber die Entwicklung eines Gewerbegebietes vorsehe. Die Zuständigkeit für die Entwicklung des Gebietes liege zudem bei FB 02 (Fachbereich Wirtschaftsförderung).

 

Herr Özbay, Migrationsrat, fragt nach dem Grund der Konzentration der Flächen, könnte dies bspw. den Stromnetzbau erleichtern?

 

Herr Wiezorek führt aus, dass mit der Konzentration der Flächen auch die Belastung für das Landschaftsbild, den Artenschutz und die betroffenen Bewohner konzentriert wird.

 

Auf Vorschlag der SPD Fraktion wird der Beschlussvorschlag folgendermaßen angepasst und abgestimmt:   

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes die Konzentrationsfläche Teilanschnitt 2 "Nonnenhof/ Schlangenweg" nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlossen mit 1 Enthaltung

 

Er empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes den Teilabschnitt A "Münsterwald/ B258" in der vorgestellten geänderten Abgrenzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlossen mit 1 Ablehnung und 5 Enthaltungen

 

Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Zusammenlegung der ehemaligen Konzentrationsfläche Teilabschnitt 3 "Vetschauer Weg/ Bocholtzer Weg" und Teilabschnitt 4 "Horbacher Straße" zur neuen Konzentrationsfläche B in der vorgestellten veränderten Abgrenzung und Lage zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlossen mit 6 Ablehnungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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