13.03.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Eingangs wies die vorsitzende Ratsfrau Dr. Wolf auf die Komplexität des zu beratenden Themas hin. Zum einen mache der Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Fukushima die Notwendigkeit eines Energiewandels noch einmal deutlich. Andererseits seien auch wichtige Belange der Menschen, des Artenschutzes aber auch der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

 

Einleitend ging für die Verwaltung Herr Wiezorek auf verschiedene Aspekte der aktuellen Diskussion ein. So führte er zum Thema Artenschutz aus, dass seitens der Verwaltung und der Gutachter alle Dinge untersucht worden seien, die rechtlich für eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich seien. Sicherlich könnten immer noch mehr und zusätzliche Aspekte untersucht werden, die Verwaltung habe sich aber an dem orientiert, was rechtlich geboten und gerichtlich überprüfbar sei. Mit Blick auf neuerliche Diskussionen um einzelne Arten, z.B. Schwarzstörche oder Rotmilane, die im Bereich der Münsterwaldes festgestellt worden seien, führte er aus, es sei zwar unstrittig, dass Exemplare sich dort aufhalten könnten, entscheidend sei aber, inwieweit dies rechtlich relevant sei. Bei der für das Planverfahren relevanten artenschutzrechtlichen Frage gehe es aber nicht darum, ob einzelne Exemplare, sondern ob die Arten in diesem Bereich gefährdet seien. Dass dies nicht der Fall sei, hätten die vorliegenden Untersuchungen in rechtlich hinreichender Form belegt.

 

Zur Frage der Wirtschaftlichkeit führte Herr Wiezorek aus, dass man auf der Grundlage von Gutachten zu Anlagen mit 85 Metern Nabenhöhe für Anlagen mit 135 Metern Nabenhöhe eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6,5  m/s errechnet habe. Zur Untersuchung des Landschaftsbildes räumte Herr Wiezorek zwar ein, dass dies subjektiv unterschiedlich empfunden werde, für das vorliegende Planverfahren sei jedoch eine Untersuchung nach dem Stand der Technik erforderlich. Diesem würde das vorliegende Gutachten mit der dort angewandten Methode voll entsprechen. Dieser Aspekt sei schließlich und endlich eine Frage der Abwägung im weiteren Planverfahren. Entscheidend für die Fachverwaltung sei, dass die zugrunde gelegten Gutachten allen rechtlichen Ansprüchen genügen würden.

 

Ergänzend nahm Frau Nacken Bezug auf einzelne Zuschriften, die sowohl den Ratsmitgliedern als auch der Verwaltung in den vergangenen Tagen zugegangen seien. Diese seien für die jetzige Entscheidung zu spät eingegangen, würden aber in das weitere Verfahren mit einfließen. Gleiches gelte für den Beschluss des Landschaftsbeirates.

 

Für die SPD-Fraktion erinnerte Ratsfrau Reuß an die Beschlussfassung des Umweltausschusses aus dem Jahre 2008, in dem dieser für die Windkraftnutzung auch eine regionale und euregionale Betrachtung gefordert habe. Auch habe man seinerzeit im Aachener Norden die Flächen von AVANTIS und im Süden den Münsterwald in die Betrachtung einbeziehen wollen. Immer habe man auf die Bedeutung von ausreichenden Abständen zur Wohnbebauung verwiesen. Vor diesem Hintergrund fragte sie nach, inwieweit die geplante Wohnbebauung im Gebiet Richtericher  Dell berücksichtigt worden sei. Schließlich beantragte sie, dass bei der Beschlussfassung getrennt in drei Schritten abgestimmt werden solle.

 

Als Antwort auf die Hinweise von Ratsfrau Reuß führte Frau Nacken aus, dass, wie seinerzeit beschlossen, im vorliegenden Verfahren bei der Auswahl bzw. dem Ausschluss potenzieller Windkraftflächen die Belange der Menschen im Mittelpunkt gestanden hätten. Man habe Simulationen nach dem heutigen Stand der Technik mit 3-Megawatt-Anlagen durchgeführt und ein besonderes Augenmerk auf die Abstände zu Wohnbauflächen gelegt. Hierbei sei auch das geplante Wohngebiet Richtericher Dell mit einbezogen und berücksichtigt worden ebenso wie das Gewerbegebiet AVANTIS. Dabei habe man die bestehenden Belastungsgrenzen sehr ernst genommen. Bei den jetzt zur Ausweisung als Konzentrationsflächen vorgeschlagenen Flächen würden beispielsweise die Grenzwerte für die Lärmbelastungen sowohl in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten jeweils sogar noch unterschritten. Derartige Belastungsgrenzen seien seinerzeit auch bei Ausweisung des Windparks Butterweiden berücksichtigt worden, auch wenn seinerzeit die Schlagschattenproblematik noch nicht derart im Fokus gestanden habe. Diese werde jetzt insbesondere im Rahmen der Erteilung der notwendigen Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigt.

 

Auf die Frage nach der regionalen und euregionalen Betrachtung führte sie aus, dass diesbezüglich die Städteregion sicher auf einem guten Weg sei. So würden derzeit etwa in den Eifelgemeinden der Städteregion ca. 50 Windkraftanlagen im Wald geplant. Auf Aachener Gebiet habe man die Zahl der ursprünglich geplanten Anlagen sowohl im Norden, als auch im Bereich des Münsterwaldes unter Berücksichtigung vorgebrachter Einwände bereits drastisch reduziert. Dennoch gebe es für alle Städte und Gemeinden die Verpflichtung, der Windkraft substanziell Raum einräumen zu müssen. Insofern müsse in Aachen eigentlich noch mehr für Windkraft getan werden.

 

Für die CDU-Fraktion verwies auch Ratsherr Corsten auf die Ereignisse in Fukushima,  die die Notwendigkeit einer Änderung in der Energieversorgung deutlich gemacht hätten. Er wies darauf hin, dass nach geltendem Recht für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung ein Gesamtkonzept für das gesamte Stadtgebiet erforderlich sei, so dass nicht das eine ohne das andere Gebiet ausgewiesen werden könne. Damit wäre die Planänderung nicht genehmigungsfähig. Daher forderte er alle auf, jetzt diesem Konzept zuzustimmen. Er räumte ein, dass damit Bürgerinnen und Bürger auch belastet würden. Diese Belastungen würden ernst genommen und seien in den vorliegenden Gutachten untersucht worden. Auch Ratsherr Corsten verwies darauf, dass beispielsweise die Lärmgrenzwerte bei der jetzigen Planung sogar noch unterschritten würden. Gleichwohl räumte er ein, dass Bürgerinnen und Bürgern einiges abverlangt würde und dies entsprechend deutlich kommuniziert werden müsse.

 

Für die FDP-Fraktion schloss sich Ratsherr Blum den Ausführungen von Ratsfrau Reuß die Flächen im Norden betreffend an und machte deutlich, dass er auch gegen die Ausweisung der Konzentrationsfläche im Münsterwald sei. Auch er verwies auf die Beschlussfassung in 2008 und den dort genannten Willen des Ausschusses, einen über die Stadtgrenzen hinausgehendes regionales Konzept zu verfolgen.

 

Im Hinblick auf die in den Diskussionen genannten 2 % der Stadtflächen für Windkraftanlagen wies er darauf hin, dass diese Zahl eben nicht im Erlass enthalten sei. Es sei vielmehr unverantwortlich, ein so wertvolles Gebiet wie den Münsterwald zu belasten, in dem tausende Bäume gefällt werden müssten, um die Anlagen zu errichten. Dem Gutachten zum Artenschutz warf er vor, dass es einzelne Arten nicht berücksichtigt habe. Zudem wies Ratsherr Blum auf die ablehnenden Stellungnahmen des BUND und des NABU hin.

 

Für die Umweltverbände räumte Herr Formen ein, dass diese lange um eine Position in dieser Frage gerungen hätten, da sowohl die Naturschutz- als auch die Umweltschutzziele positiv zu betrachten gewesen seien. Er zog in Zweifel, dass ernstlich nach Alternativen zu den Münsterwaldflächen gesucht worden sei. Hier kritisierte er, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen im Münsterwald Entwicklungsmöglichkeiten zu einem wertvollen Bestand behindert würden. Der Landschaftsbeirat habe sich Mühe gegeben nach Alternativen zu suchen und daher einen Beschluss gefasst, der nach Auffassung von Herrn Formen eine differenzierte Betrachtung des Umweltberichtes formuliere. Er forderte die Verwaltung auf, diese Stellungnahme sobald wie möglich im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Nachdem Ratsfrau Reuß noch einmal ihre Ablehnung für die derzeit betrachteten Gebiete im Nordteil der Stadt betont hatte, räumte Ratsherr Luczak in seinen Ausführungen zwar ein, dass diese Belastungen berücksichtigt werden müssten, er verwies jedoch darauf, dass es im Rahmen der Energieversorgung noch weitaus schwerwiegendere Belastungen gäbe. Er verwies z.B. auf die Tagebaugebiete Hambach oder Garzweiler II. Er halte es daher für erforderlich, dass auch in Aachen in eigener Verantwortung Beiträge zur Energieversorgung geleistet würden. Er betonte den Konsens, dass hinsichtlich der Belastungen für Mensch, Tier und Landschaft Maß gehalten werden müsse. Die Verwaltungsvorlage zeige aber, dass diese Problematik umfangreich und detailliert betrachtet worden sei. Er schloss sich der Auffassung an, dass die Beurteilung des Landschaftsbildes subjektiv sei, dennoch müsse die Frage genau geprüft werden, ob Anlagen im Wald errichtet werden könnten.

Mit Blick auf  die Städteregion zeigte er sich zuversichtlich, dass hier in Zukunft auch mehr passieren würde, gleichwohl müsse man aber auch in Aachen selbst Verantwortung übernehmen.

 

Hierzu bekräftigte Ratsherr Corsten, dass Aachen seinen Beitrag leisten werde und man nicht erwarten könne, dass der hier genutzte Strom ausschließlich zu Lasten anderer erzeugt werde.

Dieser Auffassung schloss sich für die Fraktion die Linke auch Herr Hofmann an. Er zeigte sich irritiert, dass die Naturschutzverbände so kurzfristig im Verfahren ihre Position zu den Anlagen geändert und Einwände erhoben hätten. Im Übrigen sehe er weder die FSC-Zertifizierung des Forstbetriebes in Gefahr, noch glaube er, dass eine Entwicklung des Münsterwaldes durch die Windkraftanlagen verhindert werde. Vielmehr glaube er, dass derartige Anlagen als technische Anlagen auch für die Menschen, z.B. die Studierenden der RWTH von Bedeutung seien. Daher könne man nicht alle Flächen ausschließen. Im Ergebnis halte er die jetzige Vorlage für einen guten Kompromiss für eine sinnvolle Windkraftnutzung.

 

Zur Frage der Windkraftanlagen im Wald verwies Herr Risse auf gute Erfahrungen, die man mit derartigen Anlagen in Oberfranken und Rheinland-Pfalz gemacht habe. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei, dass im Gegensatz zu den Tagebauten für den Braunkohleabbau die Errichtung von Windkraftanlagen vollständig reversibel sei. Diese könnten nach Ablauf der Nutzungsdauer bei Bedarf komplett abgebaut werden und würden nahezu keine Spuren hinterlassen. Zudem verwies er darauf, dass man in Mecklenburg, wo viele Windkraftanlagen in der Nähe von Vogelzuglinien errichtet worden seien, beobachtet habe, dass die Vögel sich mit den Anlagen gut arrangiert hätten, indem sie sie entweder unterfliegen oder weiträumig umfliegen würden.

 

Für die Verwaltung stellte Herr Wiezorek klar, dass der 2%-Wert als Flächenanteil für Windkraft nicht in geltendem Recht festgelegt worden sei. Gleichwohl gäbe es Urteile, die es in der Vergangenheit kritisch beurteilt hätten, wenn in einer Gemeinde die Flächenanteile für Windkraft zu gering gewesen seien. Ein Flächenanteil von mindestens 2 % werde gemeinhin als unkritisch angesehen. Bezogen darauf, sei der in der Vorlage vorgeschlagene Flächenanteil von ca. 1,4 % immer noch gering.

 

Hinsichtlich der Standorte im Wald wies Herr Wiezorek darauf hin, dass der Windkrafterlass diese nur erlaube, wenn keine offenen Landflächen zur Verfügung stünden. Die Untersuchung habe aber gezeigt, dass es im Aachener Norden zwei solcher Flächen gebe. Würden diese nicht ins Verfahren eingebracht, könnten auch die Anlagen im Münsterwald nicht realisiert werden, so dass eine Entscheidung gegen die Standorte im Aachener Norden zugleich die Anlagen im Süden verhindern würde. Zu den Äußerungen hinsichtlich des Artenschutzes betonte er noch einmal, dass man sich im Umfang der Untersuchungen an dem orientiert habe, was für eine rechtliche Beurteilung ausreichend sei. Weiterhin bestätigte er, dass durch die Windkraftanlagen im Münsterwald die FSC-Zertifizierung nicht gefährdet sei, da jeweils der gesamte Betrieb und nicht einzelne Flächen zertifiziert würden. Schließlich wies er darauf hin, dass ein Vorteil der Standorte im Münsterwald sei, dass hier im Vergleich zu anderen Flächen auf Aachener Stadtgebiet die wenigsten Menschen direkt betroffen seien.

 

Ratsherr Gilson betonte, dass bereits seit längerem ausführliche Diskussionen mit den direkt betroffenen Menschen geführt würden und noch geführt werden müssten. Für die CDU-Fraktion stellte er eine Ergänzung des Beschlussentwurfs vor, wonach sich der Ausschuss zum Einen für eine zusätzliche Bürgerinformation im Nordbereich und zum anderen dafür ausspricht, dass in den ausgewiesenen Flächen die geplanten Standorte der Anlagen genauer bezeichnet werden.

 

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen einhellig die Verwaltungsvorlage als umfassend und informativ gelobt und betont hatten, dass die anstehende Entscheidung letztlich eine politische Entscheidung sei, stellte nach Abschluss der Diskussionen die Vorsitzende zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung, über den Beschlussentwurf der Verwaltung in drei Schritten abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

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Beschluss:

Sodann fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Planungsausschuss den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Anstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und eine Gegenstimme

 

Sodann stellte die Vorsitzende den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Erweiterung des Beschlusses zur Abstimmung.

Er beauftragt die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Alter Heerler Weg / AVANTIS“ und „Vetschauer Weg /Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte für die geplanten Windkraftanlagen aufzuzeigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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