26.04.2012 - 5 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Auf entsprechende Nachfragen teilt Herr Emonts mit, dass der Erlass der Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren zu § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) zunächst abzuwarten ist. Erst nach Vorliegen ist eine konkrete Aussage über die mögliche organisatorische und finanzielle Ausgestaltung des Integrationszentrums möglich.

Grundsätzlich werden in der neuen Organisationsform des Integrationszentrums die bisherigen Arbeiten einerseits der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und andererseits der Stabstelle Integration zusammengeführt werden.

Es ist von einer dauerhaften finanziellen Förderung des Landes und nicht nur einer Anschubfinanzierung auszugehen. 

 

Frau Wilms bittet die Verwaltung zum einen, in der Ausschusssitzung zu berichten, sobald weitere Kenntnis über die organisatorische und finanzielle Ausgestaltung des Integrationszentrums besteht. Zum anderen soll sie mit den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände zwecks effektiver Arbeit und Vermeidung von paralleler Arbeit zusammen arbeiten. Diesbezüglich berichtete Frau Timm, dass die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Herrn Oberbürgermeister Philipp bereits ein entsprechendes Abstimmungsgespräch vorgeschlagen hat und die Verwaltung den Vorschlag aufgreift.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der noch zu erwartenden Förderrichtlinien des Landes und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes die Beantragung auf Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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