15.05.2012 - 8 Darstellung der Kriterien bei der Vergabe von F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Plum dankte für die Darstellung der Vergabekriterien, insbesondere für den Hinweis auf die Beachtung des Mindestlohns. Der Stundenverrechnungssatz biete ein gutes Kriterium zur Prüfung. Wenn dieser unter 15 € liege, wäre dies zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reinigungsfirmen ginge.

Auch Herr Klopstein dankte für die Vorlage und führte aus, dass die Vorgabe der maximalen Leistungsmenge die Firmen dazu zwingen würde, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu überlasten. Er bat um Erklärung, welche Rolle der Stundenverrechnungssatz spiele.

Frau Bortz erklärte, dass das Gebäudemanagement die obere Grenze des Stundenverrechnungssatzes bei 15 € sehe, wie dies auch durch den Zoll schriftlich definiert wurde. U. a. werden hierbei auch weitere Qualitätskriterien geprüft. Wesentlich sei die Einhaltung des Mindestlohnes. Darüber hinaus würden Reinigungskontrollen stattfinden sowie die Einsatzzeiten der Reinigungskräfte kontrolliert. Dies führt derzeit häufig auch zu Kündigungen der Reinigungsaufträge. Die Nutzer sind für das schnelle Handeln dankbar. Letztendlich kommt es bei häufigen Kündigungen einzelner Firmen auch zu entsprechenden Vergabeausschlüssen. Die Qualität werde über die Vorgabe von entsprechenden maximalen Leistungsmengen definiert. Bisher gab es noch keine Beschwerde vor der Vergabekammer.

Herr Ferber ergänzte, dass die derzeitige Vorgehensweise keinesfalls einfach ist.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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