24.05.2012 - 4 Finanzierungskonzept der CampusbahnAntrag zur T...

Beschluss:
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Beratung

 Für die Verwaltung kündigt Frau Poth für das Ende des laufenden Jahres deutlich konkretere Zahlen als Planungsgrundlage für die Campusbahn an. Bei den bisherigen Berechnungen sei man von zwei unterschiedlichen Systemen in Form eines Bahnverkehrs mit Einfachtraktion und Doppeltraktion ausgegangen. Die jährlichen Kosten für die Bahn mit Einfachtraktion würden mit 12.270.000,00 Euro beziffert. Obwohl die Kosten für den Betrieb mit Doppeltraktion in Höhe von 13.760.000,00 Euro höher lägen, ergebe sich dafür kalkulatorisch ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 4,04 Mio. Euro, während bei der Einfachtraktion ein Zuschussbedarf von jährlich 6.360.000,00 Euro berücksichtigt werden müsste. Dies berücksichtige sowohl die Kosten für die Investition, als auch der Unterhaltung. Die Kostenschätzung sei realistisch und bewege sich im Rahmen der von anderen Städten ermittelten Aufwendungen. Die darin enthaltenen Fahrzeugkosten könnten sich jedoch je nach Wahl des jeweiligen Modells verändern. Darüber hinaus müsse bei den Kosten die jeweilige örtliche Situation, wie z.B. das Erfordernis einer Brücke, berücksichtigt werden. Frau Nacken kündigt an, die vorliegenden Unterlagen auf der Campusbahn-Seite ins Internet zu stellen. Die Präsentation zum Planungsstand der Campusbahn werde der Niederschrift im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.

 

Herr Janßen von der CDU-Fraktion bezeichnet die Entscheidung über das Projekt als übergreifende verkehrs- und finanzpolitische Frage. Nach der bisherigen Information seien die Bahnstrecken auf einem eigenen Gleiskörper bis zu 90% förderfähig. Dennoch wäre es gut, wenn in der Innenstadt möglichst überfahrbare Streckenabschnitte geschaffen werden könnten. Auf seine Frage, ob bereits konkret festgelegt worden sei, wo überfahrbare Streckenabschnitte geschaffen werden könnten, geht Frau Poth ein. Demnach gebe es Abschnitte, wie z.B. in Brand oder am Hirschgraben, in denen es unrealistisch sei, einen eigenen Bahnkörper abzugrenzen. Hingegen könne im Bereich des Campus Melaten überwiegend ein abgetrenntes Bahngleis geschaffen werden. Frau Nacken kündigt auf Nachfrage des Herrn Janßen an, entsprechende Pläne in der nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses zu präsentieren. Tatsächlich fördere der Bund Bahnstrecken auf einem eigenen Bahnkörper auf der Grundlage des GVFG mit 60% der Investitionssumme. Nach derzeitigem Stand des ÖPNVG lege das Land nochmals 25% auf diese Fördersumme drauf. In der aktuellen Novelle des ÖPNVG sei sogar eine ergänzende Förderung von 30% berücksichtigt. Demnach könne die Förderung  insgesamt bis zu 90% betragen. Das Land springe üblicherweise da ein, wo vom Bund wegen des Fehlens eines eigenen Bahnkörpers keine Förderung geleistet werde. Insoweit werde kein Streckenabschnitt ohne finanzielle Zuwendung von Land oder Bund bleiben. Die Verwaltung gehe zurzeit von einer Förderung in Höhe von 85 – 90% der Investitionskosten aus.

 

Auf die Frage des Herrn Janßen, bei welchen Abschnitten die Nebenanlagen der Straße überarbeitet würden und ob die damit verbundenen Kosten bereits in der Gesamtkalkulation in Höhe von 19 Mio. Euro enthalten sei, antwortet  Frau Poth, dass zunächst geklärt werden müsse, welche Chancen für eine Umgestaltung genutzt werden sollten. Zurzeit würden die Berechnungen für die weiteren Verhandlungen mit dem Land durchgeführt.

 

Herr Servos von der SPD-Fraktion begrüßt die umfassende Beantwortung fast aller Fragen durch die Verwaltung und fühlt sich insoweit „abgeholt“. Verwundert sei er nur darüber, dass der Tagesordnungsantrag lediglich von den Mehrheitsfraktionen gestellt worden sei, obwohl bisher das Projekt von allen Fraktionen gemeinsam getragen worden sei. Auf seine Fragen, ob das Land eine Fördersumme oder –quote genehmige und demzufolge ein Zuschusskostenrisiko bestehe sowie nach einer möglichen  Leuchtturmförderung durch die neue Landesregierung, geht für die Verwaltung Frau Poth ein. Für das Projekt werde ein Förderantrag gestellt, in dem alle möglichen Kosten berücksichtigt werden müsste. Auf die als zuwendungsförderfähig anerkannten Kosten werde der prozentuale Fördersatz angesetzt. Sollten sich im Rahmen des Projektes Mehrkosten ergeben, müsse ein Kostenänderungsantrag gestellt werden. Frau Nacken ergänzt, dass für Leuchtturmprojekte bislang kein Ansprechpartner auf Bundesebene ausgemacht worden sei. Die Verwaltung werde aber entsprechende Kontakte suchen. Auf weitere Fragen des Herrn Servos eingehend, erläutert Frau Poth, dass sich das innovative Konzept der Campusbahn auf die Fahrzeugtechnik beziehe und nicht auf den Bahnkörper. Die geschätzten Streckenkosten seien realistisch, da im Bereich der geplanten Trassen keine Baugrundrisiken bestünden. In Bezug auf die jeweilige Akkutechnik seien die Kosten weniger relevant, da sie nur einen geringeren Teil der Gesamtkosten ausmachten.

 

Im Anschluss geht Frau Poth auf Fragen zur Haushaltsbuchung einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung von Fördergeldern für die Trierer Straße ein. Demnach bestehe nur eine Rückzahlungsverpflichtung innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren, wenn die Änderung dem ursprünglichen Förderzweck zuwiderlaufe.

In den nächsten drei Jahren müssten zunächst die Planungskosten im Haushalt berücksichtigt werden. Baukosten fielen in den Jahren 2018 und 2019 an. Die Fahrzeugkosten würden in der Regel bei Auftragsvergabe im Haushalt berücksichtigt. Damit sei im Jahre 2017 zu rechnen.

Frau Nacken ergänzt, dass entsprechende Zahlen nachgeliefert werden müssten. Für die Ausführungsplanung müsse von einem höheren sechsstelligen Betrag ausgegangen werden. Planungsmittel müssten ab dem Jahre 2013 bereitgestellt werden. Herr Larosch erläutert die Berechnung der Investitionskosten, die ähnlich wie bei Kanälen, auf Abschreibungsraten zurückzuführen seien. Als Zinssatz für die Kapitaldienste werde ein langjähriger Durchschnittswert zugrunde gelegt, um Schwankungsdifferenzen auszugeichen.

 

Herr A.Müller von der Fraktion Die Linke fragt, ob sich eine Gleisverlegung in sieben Tagen, wie von der Verwaltung anhand eines Düsseldorfer Beispiels erläutert, auch auf Straßen umsetzen ließe, in denen bisher noch kein Gleis vorhanden sei. Hierauf antwortet Frau Poth, dass die Gleisverlegung selbst schnell gehe, da es bei den Gleisbauern üblich sei, eine derartige Verlegung in den Betriebspausen der Verkehrsunternehmen umzusetzen. Auf weitere Fragen des Herrn A.Müller eingehend, antwortet Frau Poth, dass der Einbau von Unterleitungen nicht weiterverfolgt werde, da deren Kosten dreimal so hoch seien, wie die von Oberleitungen.

 

Herr A. Müller bedankt sich für die ausführliche Darstellung der Verwaltung und lobt die Strategie, die Bürger rechtzeitig zu informieren, obwohl diese Transparenz mit Mehrarbeit verbunden sei.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, schiebt ein, dass bei Verwendung von Batteriefahrzeugen die Rückgewinnung der Energie direkt am jeweiligen Fahrzeug möglich und somit hoch effizient sei.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion wehrt sich gegen den Vorwurf einer Stimmungsmache. Seine Fraktion habe lediglich konkrete Fragen gestellt, als die genaue Trassenführung für die Campusbahn noch nicht bekannt gewesen sei. Weitere Fragen stünden wegen der mit dem Projekt verbundenen Unwägbarkeiten noch offen.

Bereits seit 20 Jahren sei versucht worden, die BAB-Anschlussstelle Aachen-Eilendorf zu realisieren. Bislang sei es noch nicht zu einem greifbaren Ergebnis gekommen und somit die Entlastung des Knotens BAB Anschlussstelle Aachen-Brand nicht absehbar. Der Lkw-Verkehr im Verlauf der Trierer konzentriere sich, insbesondere im Stadtteil Brand, auf die Hauptverkehrszeiten, so dass eine Umrechnung des Lkw-Anteils auf den gesamten Tagesverlauf nicht gerechtfertigt sei.

Ein möglicher P&R-Platz für die Umsteigebeziehung müsse am Beginn der Bahnlinie eingerichtet werden, damit die Autofahrer aus dem Südraum nicht durch die komplette Ortslage Brand fahren müssen. Zu einem geeigneten Standort solle sich die Verwaltung Gedanken machen.

Hinsichtlich der Finanzierung müsse noch geklärt werden, welcher Teil der Bahnstrecke auf einer eigenen Trasse und welcher Teil gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr geführt werde. Nach aktueller Rechtslage fördere der Bund die Stadtbahn auf einer eigenen Trasse mit 60% und das Land mit 25%. Die avisierte 30%ige Förderung durch das Land sei noch nicht beschlossen worden.

 

Frau Poth geht auf die Frage des Herrn Blum ein und erläutert, dass die Fragestellung mit der Lkw-Führung im Verlauf der Campusbahn lediglich dort relevant sei, wo überbreite Fahrstreifen durch den IV-Verkehr benutzt würden. Da es im Streckenabschnitt im Bezirk Brand bei einer vierstreifigen Verkehrsführung bleiben werde, würden sich keine spürbaren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit ergeben. Die Finanzierung des Projektes müsse bis zum Ende des Jahres konkretisiert werden. Bis dahin werde voraussichtlich Klarheit über die Fördersätze bestehen. Auf weitergehende Nachfragen des Herrn Blum ergänzt Frau Poth, dass der Ausbau der Buslinien in Anpassung an das Schienennetz bereits in die geschätzten Kosten mit einkalkuliert worden sei. Bei der Kalkulation habe man sich nicht nur an den Kostenschätzung der KVB orientiert, sondern ein renommiertes Ingenieurbüro einbezogen, das auch Erfahrungen aus anderen Städten einbringen konnte. Es sei ein erheblicher Unterschied, ob eine U-Bahn mit den entsprechenden Unwägbarkeiten in Hinsicht auf den Baugrund oder eine klassische Straßenbahn kalkuliert werde. Sollten sich dennoch erhebliche Mehrkosten ergeben, könne beim Zuschussgeber ein ergänzender Förderantrag gestellt werden.

 

Als Mitglied der Fraktion Grüne fühlt sich Herr Ferrari gut informiert. Obwohl man sich noch nicht in der Entscheidungsphase befinde, lägen schon fundierte Informationen vor. Trotz der mit einer Bahn verbundenen Gegenleistung werde die Entscheidung über das Projekt nicht leicht fallen. Schließlich müsse der Rat der Stadt am Ende des Jahres bewerten, ob ein Zuschuss geleistet werden könne und was der Bürger dafür erhalte. Beispielsweise würde für den Betrieb des Theaters ein dreifacher Zuschussbetrag pro Jahr übernommen.

 

Als Vertreter des Integrationsrates hält es Herr Licitra für wichtig, im weiteren Verlauf der Planung konkret darzustellen, ob, wo und wie viele Bäume gefällt werden müssen. Für die Verwaltung sagt Frau Nacken zu, dies zu gegebener Zeit transparent im Zusammenhang mit der Planung aufzuzeigen.

 

Als Mitglied der CDU-Fraktion wirft Herr Janßen die Frage auf, ob die Situation an den geplanten Endstationen mit Haltestellen an den jeweiligen Fahrbahnrändern bei der dann notwendigen Überquerung der Straße unterhalb der Einmündung Freunder Landstraße signaltechnisch abgesichert werden müsse. Für die Verwaltung antwortet Frau Poth, dass tatsächlich eine gesonderte Anforderung einer Freigabezeit im Signalprogramm für den Seitenwechsel der Bahn erforderlich sei. Diese habe Einfluss auf die Knotenpunktsignalisierung, sei aber nach derzeitigem Planungsstand machbar.

 

Frau Nacken geht auf einen Hinweis des Herrn Servos auf den Zusammenhang zwischen der Campusbahn und dem Busliniengutachten 2015 ein. Demnach solle der Stand des Busnetzgutachtens in Korrelation zur Campusbahn in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Sie stellt darüber hinaus fest, dass eine Kombination der geplanten Fahrradbrücke mit dem Schienenverkehr nicht zum Tragen kommen könne.

 

Auf entsprechende Frage des Herrn George stellt Frau Poth klar, dass im Normalfall für die Bahn Seitenbahnsteige berücksichtigt würden. Lediglich im Bereich Bushof und am Hirschgraben seien Bahnsteige in Mittellage geplant. Der durch die Haltestellen entstehende Überquerungsbedarf könne überall an den vorhandenen Querungsstellen in den Knotenpunkten abgedeckt werden. Da es noch kein Betriebskonzept gebe, könne auch noch nicht die Frage des Herrn A. Müller beantwortet werden, ob die Ruhezeiten für die Fahrer bei der Planung der Haltestellen berücksichtigt werden müssten. Für die Endhaltestelle in der Trierer Straße seien Haltstellen in Mittellage jeweils nördlich und südlich der Kreuzung Freunder Landstraße geprüft worden. Wegen der Umsteigebeziehungen zwischen Busverkehr und Schienenverkehr seien die Haltestellen in Mittellage jedoch verworfen worden.

 

Als Mitglied der SPD-Fraktion schlägt Herr A. Krott vor, die Gemeinde Vaals weitergehend zu informieren und eine Teilnahme an den Sitzungen des Mobilitätsausschusses anzubieten. Schließlich könnten sich aus dem geplanten Umbau der Maastrichter Laan in Vaals weitere Optionen ergeben.

 

Frau Nacken greift einen Vorschlag des Herrn Servos auf und kündigt an, die Informationen aus der Präsentation nicht nur im Ratsinformationssystem als Anlage aufzunehmen, sondern auch mit dem städtischen Internetauftritt zu verlinken. Frau Poth kündigt an, die aktuellen Fragen und Antworten in einem Papier zusammenzufassen. Weitere Fragen werde sie gerne telefonisch oder per Email beantworten.

 

Abschließend kündigt der Vorsitzende, Herr Jahn, an, das Projekt Campusbahn regelmäßig auf die Tagesordnung des Mobilitätsausschusses zu setzen. Da in der laufenden Sitzung kein Beschluss erforderlich sei, würden die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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