27.06.2012 - 4.2 Über- außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Bosseler, Piraten-Partei, plädiert für eine Ablehnung des Beschlussvorschlages. Schließlich dürfe man die hier vorhandene Kontrollfähigkeit nicht ohne Weiteres auf- und in die Verwaltung hinein geben.

 

Stadtkämmerin Grehling erklärt, dass es weniger um die Abgabe der Kontrollfähigkeit gehe als vielmehr darum, dass Gelder, die von der Stadt schon vereinnahmt worden seien, zweckgebunden konform in dem laufenden Jahr nicht haben bearbeitet werden können. Entsprechend kommen diese Gelder dann schlicht zur Auszahlung. Es sei daher durchaus zu verantworten, diese Fälle ähnlich der Buchung gegen Rückstellungen zu behandeln. Die transparente Darstellung dieser Finanzvorgänge verstehe sich von selbst.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Finanzmittel keiner anderen als der beschlossenen Verwendung zufließen. Man sei lediglich durch die zeitliche Übertragung des Projektes über das Jahresende hinaus dazu gezwungen, diese Gelder buchhalterisch entsprechend zu erfassen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, dass investive Auszahlungen, die durch investive Einzahlungen aus Zuwendungen der Vorjahre gedeckt werden, keine über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen im Sinne von § 83 GO NRW sind.

 

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