19.06.2012 - 4.2 Über- außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlung...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, dass investive Auszahlungen, die durch investive Einzahlungen aus Zuwendungen der Vorjahre gedeckt werden, keine über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen im Sinne von § 83 GO NRW sind.

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