05.09.2012 - 6 Einrichtung einer Stelle zur Wahrnehmung der Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Barth erklärt, dass sowohl die Fachverwaltung als auch die Personalverwaltung nicht absehen können, welcher Arbeitsaufwand mit dieser Aufgabe auf die Stadt zukommt. Eine analytische Stellenbemessung sei aufgrund von fehlenden Angaben des Klinikums und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) nicht möglich gewesen. Entsprechend sei eine Anpassung des Stellenbedarfs zu erwarten. Nach dem Vertragsende zwischen dem Klinikum und dem BLB sei die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Pflichtaufgabe der Stadt.

Auf die Fragen des Ausschusses hinsichtlich der Erstattung dieser Personalkosten antwortet Herr Fauck, dass grundsätzlich von einer Erstattung von mindestens 80% auszugehen sei. Bisher habe die Verwaltung keine Angaben zu den Bauvorhaben erhalten. Allerdings sei heute aktuell ein Artikel in der Aachener Zeitung, der von einem Volumen von 300 Mio. € in den letzten 12 Jahren spreche. Dies entspräche einem Jahresauftragsvolumen von 25 Mio. €. Dabei könne von jeweils ca. 10 % Nebenkosten und Gebühren ausgegangen werden, sodass bei diesen Zahlen die zu erstattenden Gebühren in Höhe von 250.000 € anfielen. Dies würde bedeuten, dass mehr als zwei Stellen refinanziert werden. Weiterhin erklärt Herr Fauck, dass die Befristung der Stelle ein Problem bei der Suche nach qualifiziertem Personal darstelle. Es werde aber auch geplant, diese Stelle mit einer bewährten Kraft zu besetzen. Die frei werdende Stelle würde entsprechend ausgeschrieben.

 

Auf Nachfrage von Frau Begolli erläutern Herr Dr. Barth und Herr Fauck hinsichtlich des Mehraufwands, dass sie davon überzeugt sind, dass die Stadt der Aufgabe gewachsen sei. Natürlich sei der Mehraufwand gerade in der Einarbeitungszeit erheblich, aber es werde sich nicht ein Kollege alleine um dieses Projekt kümmern, sondern die ganze Abteilung im FB 63 werde diese Aufgabe mitbetreuen. Außerdem werde auch Unterstützung durch die Feuerwehr geleistet, die das Gebäude bereits kenne.

 

Hinsichtlich der vorgesehen Befristung dieser Stelle erklärt Herr Dr. Barth, dass es theoretisch möglich ist, dass das Klinikum die geschlossene Vereinbarung wieder kündigt und zum BLB zurück wechselt. Entsprechend solle erst einmal die Entwicklung abgewartet werden, bevor eine Entfristung der Stelle vorgenommen wird.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig:

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf  2013 die zunächst auf 1 Jahr befristete Einrichtung einer Stelle im FB 63 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen. Über die endgültige Stelleneinrichtung wird nach Ablauf des Jahres unter Berücksichtigung der dann gewonnenen Erkenntnisse zu Auftragsvolumina entschieden.  

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