29.08.2012 - 5 Sachstand zu den nachstehend aufgeführten Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Rahmen der Erläuterung der Verwaltungsvorlage durch Frau Ohlmann fragt Bezirksbürgermeister Corsten, ob gewährleistet sei, dass in den Gebieten, für die es bezirkliche Baubeschlüsse gebe, nicht nach § 34 BauGB gebaut werden kann.

 

Frau Ohlmann erklärt, dass es jeweils auf den Einzelfall ankomme. Leider könnten die einzelnen Bebauungspläne nicht in einem wünschenswerten Zeitrahmen überarbeitet werden. So veranlasse man im Falle einer konkreten Anfrage eine zeitnahe Bebauungsplan-Prüfung; je nach Sachlage könne dann auch ein Bau nach § 34 BauGB in Betracht kommen.

 

Die Bezirksvertretungsmitglieder Kogel und Zantis drücken übereinstimmend ihren Unmut über die Vorgehensweise der Verwaltung in diesem Bereich aus. Man fühle sich nicht ernst genommen und befürchte, dass auch weiterhin in den in Rede stehenden Planbereichen regelmäßig Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sein werden. 

 

Frau Ohlmann betont noch einmal, dass seitens der Verwaltung Prioritäten gesetzt werden müssen.

 

Unter beispielhaftem Hinweis auf die Problematik Hergelsbendenstraße bemängelt Bezirksbürgermeister Corsten, dass es sich die Verwaltung nur durch Setzen von Prioritäten zu einfach mache. Politische Beschlüsse machten keinen Sinn, wenn sie nicht umgesetzt würden. Offenbar werde die Bezirksvertretung hier nicht ernst genommen.

 

 

 

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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