11.09.2012 - 3 Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, erklärt, dass die Änderungen der Satzung insgesamt durch den Fachbereich Recht geprüft worden sind. Leider sei bei der Einstellung der Texte aufgefallen, dass noch drei redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen seien.

Zum einen müsse in § 3 Abs. 1 letzter Satz die Worte „ und die Vertretungsregelungen“ gestrichen werden, da es nicht erforderlich sei, eine Dienstanweisung für die Stellvertreterregelung zu erlassen, weil die beiden neuen Betriebsleiter sich gegenseitig vertreten.

In § 3 Abs. 1 müsse noch die weibliche Form „Betriebsleiterinnen“ eingefügt werden und in § 6 Abs. 1 fehle am Satzende das Wort „obliegen“.

 

 

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Beschluss:

Unter Berücksichtigung dieser redaktionellen Änderungen nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt  Aachen den 5. Nachtrag zur Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den 5. Nachtrag zur Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb

 

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