21.11.2012 - 5.1 Dauerhafte Stelleneinrichtung für die Stabsstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Herff erkundigt sich, warum diese Stelle als Stabstelle vorgesehen sei. Falls dies aufgrund der ehemaligen Projektstellung der Fall sei, solle künftig über die Integration dieser Stelle in den Fachbereich nachgedacht werden.

 

Herr Dr. Barth und Herr Hammers erläutern, dass Stabstellen grundsätzlich eine Organisationsform darstellen, die gewählt werde, wenn mit der Stelle eine herausragende und beratende Funktion abteilungs- oder fachbereichsübergreifend einher gehe. Dies könne auch auf Dauer angelegt sein. Grundsätzlich seien Stabstellen aber zu begrenzen und zusammen mit Dezernat III und FB 36 abzustimmen, ob künftig eine Integration in die Linienorganisation sinnvoll erscheint.

 

Frau Griepentrog berichtet, dass damals eine Stabstelle eingerichtet wurde, da Klimaschutz als Aufgabe der Gesamtverwaltung gesehen werde, sodass ihrer Auffassung nach diese Stabstelle inhaltlich richtig sei.

 

Hinsichtlich der Kosten fragt der Ausschuss nach, warum im Vergleich die Kosten um fast ein Drittel gestiegen seien. Herr Dr. Barth und Herr Hammers sagen eine Erläuterung zu.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

In 2009 wurden die „echten“ Personalkosten für eine EG 12-Stelle zugrunde gelegt. Mittlerweile werden die Personalkosten in Vorlagen auf der Grundlage der KGSt-Berichte angegeben. Diese Durchschnittswerte liegen häufig über den tatsächlichen Personalkosten.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 die dauerhafte Stelleneinrichtung „Stabsstelle Klimaschutz“ im Dezernat III, ausgewiesen nach EG 12 TVöD.

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