06.12.2012 - 3 Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die rä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

s. Pkt. 3.1.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen

 

  1. Ergänzung des zweiten Akzents zu: AACHEN*SozialUrban
  2. Im Text zum Handlungsfeld Mobilität werden auf Seite 42 folgende Worte fett formatiert und damit hervorgehoben: „…soll die Mobilität der Stadtbewohner gestärkt und die Effizienz des motorisierten Individualverkehrs deutlich gesteigert werden.“
  3. Ergänzung der Ziele im Handlungsfeld Lebensumfeld auf S. 37: „ein Lebensraum den Menschen mit Behinderungen mit der gleichen Selbstverständlichkeit nutzen können wie Nichtbehinderte

4.In den Aufgaben zum Handlungsfeld Mobilität (S. 42) wird der siebte Spiegelstrich um das fettgedruckte Wort ergänzt:

-          umwelt- und stadtverträgliche Mobilität innerhalb des Alleenrings mit barrierefreiem Fußgängerroutennetz und Anwohnervorrechten

zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:

-          Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,

-          Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

-          Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

 

Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.

Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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