04.12.2012 - 6 Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Baal sieht für seine Fraktion hier das Problem, dass offensichtlich über 7 Jahre hinweg eine Anpassung der Marktstandsgebühren unterlassen worden ist, jetzt aber eine Erhöhung um 38% vorgesehen sei, welche ihm doch sehr üppig erscheine.

Seine Fraktion schlage daher vor, in heutiger Sitzung keinen Beschluss zu fassen. Die Verwaltung möge bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 11.12 2012  eine detaillierte Erläuterung der Gebührenentwicklung der Jahre 2005 bis 2012 vorlegen.

 

Herr Kuckelkorn schließt sich für seine Fraktion den Ausführungen von Herrn Baal an.

Eine 38%ige Erhöhung sei nur schwer nachvollziehbar. Daher schlage auch er vor, dies zunächst im Finanzausschuss zu erörtern und dann im Rat entsprechend zu beschließen.

 

Auch Frau Begoli vertritt die Auffassung, dass eine 38&ige Erhöhung schon ein „ordentlicher Batzen“ sei. Die Gründe, warum die Thematik in 7 Jahren nicht angegangen worden sei, müssten analysiert werden.

 

Für Herrn Moselage ist wichtig, welche Intention hinter den Wochenmärkten stehe.

Man wolle die Märkte haben, gehe aber jetzt hin, und schrecke die Marktbeschicker durch höhere Gebühren ab. Dies halte er für kontraproduktiv. Sein Vorschlag wäre gewesen, auf die Erhöhung ganz zu verzichten oder zumindest nur maßvoll zu erhöhen.

 

Frau Hörmann zeigt sich erfreut, dass die Kostenentwicklung geprüft werden soll.

Gerade die kleinen Märkte seien eine Errungenschaft und sollten in jedem Fall gehalten werden.

Sie finde die Offenlegung der Kosten- und Gebührenentwicklung im Finanzausschuss für richtig und hilfreich.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss fasst daher in heutiger Sitzung keinen Empfehlungsbeschluss zur Erhöhung der Marktstandsgebühren und beauftragt die Verwaltung, für die Sitzung des Finanzausschusses am 11.12.2012 eine detaillierte Erläuterung der Kosten- und Gebührenentwicklung der Jahre 2005 bis 2012 vorzulegen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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