04.12.2012 - 9 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu dieser Vorlage führt der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, aus, dass die Gebührenhöhe in 2013 stabil bleibe.

Es gebe lediglich ein paar Verschiebungen. So seien bislang für Urnenbeisetzungen in Kolumbarien die gleichen Gebühren gefordert worden,  wie bei einer Urnenerdbestattung. Da der Aufwand jedoch geringer sei, werden diese Gebühren für die Beisetzung in Kolumbarien gesenkt, Dagegen seien die Gebühren für das Nutzungsrecht wegen des hohen Investitionsaufwandes bei Kolumbarien erhöht worden.

 

Bezüglich des am heutigen Tage eingegangen Schreibens eines Bestatters mit Rechtsausführungen von Veritas merkt Herr Maier an, dass die darin geäußerten Bedenken unbegründet seien und der Aachener Stadtbetrieb auf einem rechtlich sicheren Wege sei. Dies vor allem, weil sich der Aachener Stadtbetrieb nicht im Wettbewerb befinde und somit gänzlich andere Voraussetzungen vorlägen, als von Veritas unterstellt

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 13.12.2000 zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=54532&selfaction=print