19.12.2012 - 28 Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet einstimmig für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans

- Rollefstraße/Trierer Straße – die Umlegung nach § 46 BauGB an.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=54975&selfaction=print