28.02.2013 - 12 Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

– Laurentiusstraße / Pannhauser Straße – für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.

Ziele der Bauleitplanung:

1. Schutz der Baudenkmäler St. Laurentius und Gut Kamp

2. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des Siedlungscharakters

3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

4. Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

5. Maßvolle bauliche Nachverdichtung ermöglichen

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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