21.03.2013 - 4 Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es besteht allgemein die Auffassung, dass  die Antragstellung des Integrationsrates unnötig ist. Aufgrund der festgelegten Beteiligungsrichtlinien und der Einrichtung des Vergabegremiums  kann der Integrationsrat eigenverantwortlich über die Vergabe der Mittel für Projekte zur Integration entscheiden.  Darüber hinaus ist unverständlich, weshalb bereits zu Jahresbeginn der Antrag auf zusätzliche Mittel für Geschäftsaufwendungen gestellt wird, zumal diese bislang noch nie vollständig ausgeschöpft wurden. Es ist seitens der Verwaltung sicherzustellen, dass die nicht eigenständig vom Integrationsrat verwendeten Projektmittel wieder zur Unterstützung von Projekten zur Integration zur Verfügung stehen. Es ist eine Evaluierung in einem halben Jahr gewünscht.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und beschließt,

  1. dass die Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates zu dem PSP-Element 4-050501-901-3 „Projekte zur Integration“ wie von der Verwaltung vorgeschlagen ergänzt werden.
  2. dass die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bei Bedarf von derzeit 1.900 € auf bis zu 4.400 € aufgestockt werden, falls die bislang zur Verfügung stehenden Mittel absehbar nicht ausreichen werden. Eine Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 4-050501-901-3 „Projekte zur Integration“.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung um eine Evaluierung in einem halben Jahr.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=56518&selfaction=print