10.04.2013 - 5 Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/Sandhä...

Beschluss:
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Beratung

Herr Willen vom Fachbereich Planung erläutert die Vorlage der Verwaltung und steht für weitere Fragen zur Verfügung.

Herr Gilson legt im Zuge der Diskussion dar, dass seiner Auffassung nach viele der ursprünglich durch die Bezirksvertretung gegebenen Anregungen in die weitere Planung mit eingeflossen seien und stellt insbesondere heraus, dass die Grundzustückzuschnitte nunmehr großzügiger erfolgten. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Zufahrt zu einem Eckgrundstück aufgrund des Kurvenbereiches gefährlich sein könnte und erkundigt sich gleichzeitig nach den Möglichkeiten der Stellplätze für das geplante Architekturbüro.

Hierzu erläutert Herr Willen, dass die Möglichkeit der Einrichtung von entsprechenden Stellplätzen bereits geschaffen wurde.

Herr Gilson regt an, Kaufinteressenten der jeweiligen Grundstücke bereits im Vorfeld daruf hinzuweisen, dass es sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Sportanlagen Hander Weg, zur Grundschule und zur Kirche nicht um ein ruhiges Wohngebiet handele, um späteren Beschwerden der künftigen Eigentümer aus dem Weg zu gehen.

Er weist ausdrücklich darauf hin, dass eine verschienartige Nutzung gegeben sein sollte; dies schließt auch die Errichtung eines Cafés oder ähnlicher Einrichtungen ein.

Herr Willen legt dar, dass entsprechende Lärmpegelbereiche festgesetzt werden und erläutert, dass die Fassaden der zu errichtenden Bauten ein bestimmtes Lärmdämmmaß erfüllen müssen. Dies wird den Erwerbern bereits im Vorfeld als Bedingung aufgegeben werden.

Auch Herr Helmig stellt fest, dass im direkten Vergleich mit dem Ursprungsentwurf  viele Probleme erkannt und bereinigt wurden. Er regt an, über verschiedene ausgewiesene Stellplätze nochmals intensiv nachzudenken, welche wegfallen könnten bzw. erhalten werden sollten.

Herr Sittardt ist der Auffassung, dass es mit dem jetzt vorliegenden Entwurf gelungen sei, den dörflichen Charakter zu erhalten.

Da sich jedoch der Raum im neuen Familienzentrum nicht als Begegnungszentrum eigne, regt er an, darüber nachzudenken, auch die Ansiedlung eines kleineren Gastronomiebetriebes oder eines Cafés mit in die Planungen einzubeziehen.

Ferner erkundigt er sich, ob der für die Erstellung eines Spielplatzes angesetzte Betrag in Höhe von 35.000,-- € ausreichend sei.

Herr Willen bejaht dies, zumal lediglich eine kleine Planung angedacht sei. Entsprechende Überlegungen seien mit dem Fachbereich Kinder, Jugend, Schule und Sport erfolgt.

Hinsichtlich der Straßenentwässerung möchte Herr Sittardt wissen, wie die bekannten Probleme gelöst werden können. Herr Willen erklärt, dass es zurzeit noch keine abschließende Lösung gibt; er versichert allerdings, dass auf das Wohngebiet keine zusätzlichen Kosten zukommen werden.

Bezogen auf die privaten Stellflächen für PKW möchte Herr Weise wissen, ob zwei Garagen nebeneinander geplant seien. Diese Frage wird durch Herrn Willen bejaht verbunden mit dem Hinweis, dass auch Besucherparkplätze in der Planung entsprechend Berücksichtigung finden werden.

Zur von Herrn Weise gestellten Frage, ob eine europaweite Ausschreibung erfolge, erklärt Herr Willen, dass dies nicht erfolge sondern das Gebiet durch die Stadt aachen erschlossen und vermarktet werde. Teilweise werde eine Cluster-Vermarktung durchgeführt werden.

 

Herr Hilfrich äußert sich kritisch zu den festgesetzten Grundstücksgrößen und legt dar, dass sich die ursprüngliche Zielgruppe für den Erwerb der Grundstücke auf junge Familien bezog. Die jetzigen Grundstückegrößen seine seiner Auffassung nach für diese Zielgruppe aufgrund des zu zahlenden höheren Kaufpreises aller Voraussicht nach nicht mehr erschwinglich.

Frau Schmitt-Promny schließt sich dieser Auffassung an. Weiterhin weist auch sie darauf hin, dass die Grundstücksverträge hinsichtlich der zu erwartenden Lärmproblematik eindeutig gefasst sein sollten. Außerdem sollte bei der Anlage darauf geachtet werden, dass keine nördliche Ausrichtung der jeweiligen Gärten erfolge. Die Möglichkeit des Parkens in der Spielstraße Richtung Sportanlagen sollte nochmals überdacht werden.

Herr Krenkel bittet um Erläuterung, ob die durch den Spielplatz entstehenden Folgekosten hinsichtlich Pflege und Unterhaltung bereits realistisch mit dem Aachener Stadtbetrieb abgeschätzt werden können.

Hierzu legt Herr Willen dar, dass dies derzeit noch nicht möglich sei.

Frau Schmitt-Promny regt an, zu gegebener Zeit zu überlegen, evtl. Patenschaften für öffentliche Flächen einzurichten und die Bürger so zur Mitarbeit an der Gestaltung zu motivieren. Dieser Auffassung schließt sich auch Herr Helmig an.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg fasste daraufhin folgenden, erweiterten

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 940 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen - der Stadt Aachen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Zur Vermeidung von Unfallgefahren empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Verlegung der Grundstückszufahrten zu den Eckgrundstücken im süd-westlichen Teil der geplanten Bebauung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=56705&selfaction=print