16.04.2013 - 9 Grundsätze der Kooperation zwischen Schulleitun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die erneute Einbringung der Vorlage ist lt. Herrn Drescher begründet mit der neuen textlichen Verfassung der Kooperationsvereinbarung, in der die Hinweise des FB 11 und des Personalrates aufgenommen worden sind.

Dem von Frau Ketteniß vorgetragenen Wunsch, den Schulleiter bei Arbeitsunfähigkeit des Schulsozialarbeiters vorrangig zu informieren ist zu entgegnen, dass dieses Privileg als erster der Stadt Aachen in ihrer Dienstherreneigenschaft zusteht.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage