29.05.2013 - 6.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu ist zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage.

 

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, beschreibt die im Finanzausschuss ergangene Diskussion, die in dem Ergebnis gemündet habe, dass nicht die Feuerwehr, sondern der Energieversorger für die Stromversorgung zuständig sei, womit die Begründung für die Vorlage als eher fragwürdig einzustufen sei. Entsprechend habe man die Empfehlung zu einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Energieversorger und der Feuerwehr ausgesprochen. Das in der Vorlage beschriebene Gesamtpaket sei nicht Gegenstand des Beschlusses und noch einmal im Fachausschuss zu besprechen.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, die Beschlussfassung des Finanzausschusses als Grundlage für die Beschlussfassung des Rates der Stadt gelten lassen zu wollen.

 

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk erklärt als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dass dieser der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt sei. Zwar sei man dem Vorschlag der Beschaffung eines Notstromaggregates einstimmig gefolgt, habe aber hinsichtlich weiterer Beschaffungen ein mit der STAWAG und weiteren zu beteiligenden Institutionen, wie dem THW, abgestimmtes Konzept erbeten.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, weist ergänzend darauf hin, dass ferner in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz diskutiert worden sei, welche Funktionen mittels eines Notstromaggregates aufrecht erhalten werden sollen und wer hierfür Entscheidungsträger sei. Diese Problematik werde in den weiteren Sitzungen des Ausschusses beleuchtet werden.

 

Der Oberbürgermeister fasst die wesentlichen Bestandteile zusammen und lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Empfehlung zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Ersatzbeschaffungen und zusätzliche Beschaffung von Notstromaggregaten in den nächsten Jahren sowie die entsprechende Finanzierungsplanung, einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers.

 

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Anlagen

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