15.05.2013 - 12 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Der SPD-BF bereitet der Verordnungsentwurf einige Probleme und nennt beispielhaft das Alkoholverbot an Bushaltestellen. Dies muss man auf der menschlichen Schiene regeln und mit den betroffenen Personen reden. Sie stellt zum Verordnungsentwurf die nachfolgend aufgeführten Fragen an die Verwaltung.

 

Wie viele Verwarnungs- und Bußgelder gem. der Tabelle von FB 32/20 wurden in 2012 insgesamt verhängt?

Wie hoch ist die Summe, die durch diese Verwarnungs- und Bußgelder eingenommen wurde?

Kann die Verwaltung die festgestellten Vergehen und deren Anzahl auflisten?

Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind insbesondere mit den Aufgaben und der Überwachung aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog beauftragt?

Wird auch in den Stadtbezirken die Einhaltung dieses Katalogs vom Ordnungsamt überwacht?

Wie viele Verwarnungs- und Bußgelder sind im Jahr 2012 im Stadtbezirk ausgesprochen worden?

Wie viele Mitarbeiter müssten eingestellt werden, um nur annähernd die Einhaltung dieses Katalogs zu überprüfen?

 

Für die CDU-BF ist vieles im Verordnungsentwurf unrealistisch. Das Einzige was immer hart verfolgt und geahndet wird, ist das Fehlverhalten im Straßenverkehr. Alleine schon die Regelung der Hausnummerierung ist hier überreglementiert. Würden die Tatbestände in der Praxis konsequent aufgegriffen, dann würden die Regelungen auch greifen. Aber mit dem vorhandenen Personal ist der Umfang an aufgeführten Tatbeständen nicht zu kontrollieren.

 

Auch die Grüne-BF findet das vorgeschlagene Alkoholverbot unrealistisch und das Wegwerfen von Abfällen sollte zusammengefasst werden. Mit der Erhöhung der Bußgelder zeigt sie sich einverstanden. Ansonsten zeigt sich der Verordnungsentwurf als ein Instrument der Hilflosigkeit. Sie empfiehlt folgende Änderung in § 6, 2. „Alkoholkonsum, wenn es hierdurch zu aggressiven oder in sonstiger Weise gefährdenden Verhaltensweisen kommt (insbesondere Behinderung und Belästigung von Passanten, Versperren des Weges, Inbeschlagnahme von Busunterständen, Eingriffe in den Straßenverkehr, Grölen, Beschädigung von Gegenständen, Zertrümmern von Gläsern oder Flaschen, Vandalismus)“.

 

Für die SPD-BF kann die Verwaltungsvorlage nicht zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Die vorgetragenen Änderungen sollten nochmals auf ihre Sinnhaltigkeit überprüft werden, da die Relationen der Maßnahmen in keinem Verhältnis zueinander stehen und daher als fragwürdig anzusehen sind. Darüber hinaus ist die Umsetzung vor Ort personell gar nicht zu gewährleisten.

 

Auf Vorschlag von Herrn Büchel ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt  dem Hauptausschuss die vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis zu nehmen und den Verordnungsentwurf zu überdenken.

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Anlagen zur Vorlage

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