18.04.2013 - 13 Tischvorlage Antrag zur Tagesordnung des Betrie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Bezug nehmend auf die Stellungnahme des FB 30 führt Herr Fischer aus, dass es ihm klar sei, dass der Betriebsausschuss keine Kompetenz in Bezug auf zu erteilende Genehmigungen habe, jedoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass der Betriebsausschuss ein politisches Signal in Form eines Appells abgibt.

 

Herr Pilgram verweist auf den von ihm verteilten Beschlussentwurf, da er der Auffassung ist, dass dieser Beschlussentwurf dem Anliegen von Herrn Fischer noch mehr gerecht wird.

Herr Fischer führt aus, dass er auch den Beschlussentwurf der Grünen bevorzuge, betont gleichzeitig dass er auf den zweiten Teil seines Antrages verzichten würde, da das Theater sich ja bereiterklärt habe, im Rahmen seiner Möglichkeiten den Naziaufmärschen eine demokratische Stadt, z.B. in Form eines Kulturfestes, entgegenzustellen.

Er könne sich überdies gut vorstellen, Naziaufmärsche erst gar nicht in die Stadt kommen zu lassen, sondern sofort am jeweiligen Bahnhof zu beenden.

Herr Bruynswyck betont, dass er den Antrag als gute Grundlage für eine sich anschließende Diskussion ansehe.

Herr Pilgram dankt für die Initiative und betont, dass es aus seiner Sicht an der Zeit ist, dass sich die Stadt entsprechend positioniert.

Herr Schmitz-Aufterbeck ergänzt, dass gerade das Theater für freiheitlich-demokratische Werte steht und dass die Theaterleitung überglücklich wäre, wenn eine solche Nutzung des Theaterplatzes beendet werden könnte.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Theater/VHS fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Betriebsausschuss Theater und VHS protestiert dagegen, dass der Theaterplatz am 16.03.2013 als Versammlungsstätte für eine rechtsradikale Kundgebung genutzt und das Theater damit als Kulisse für die Verbreitung rassistischer und neofaschistischer Propaganda missbraucht wurde. Der Betriebsausschuss erklärt, dass dieses nicht mehr vorkommen darf und in Zukunft verhindert werden muss.

Die Verwaltung wird beauftragt,

-                      in diesem Sinne bei den für die Genehmigung der Kundgebungen zuständigen Behörden tätig zu werden,

-                      Maßnahmen zu prüfen und – ggf. nach Beschluss der politischen Gremien – durchzuführen,  die deutlich machen, dass eine solche Nutzung des Platzes abgelehnt wird,

-                      Maßnahmen zu prüfen und – ggf. nach Beschluss der politischen Gremien – durchzuführen, die Stadt bzw. das Theater in die Lage versetzen, solche Veranstaltungen an dieser Stelle zu verhindern, z.B. durch entsprechende Satzungen oder Widmungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage