14.05.2013 - 5.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Schmitt-Promny möchte wissen, warum es sich bei der Beschaffung von Einsatzüberbekleidung um eine außerplanmäßige Maßname handele, da aus dem Vorlagentext nicht ersichtlich sei, wann sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert hätten. Darüber hinaus verstehe sie nicht, dass die Ersatzbeschaffung nicht sukzessive erfolgen könne.

 

Herr Weis erwidert, dass die Beschaffung 2012 ordentlich europaweit ausgeschrieben worden sei und nunmehr der Auftrag vergeben werden solle. Bezüglich der sukzessiven Ersatzbeschaffung macht er deutlich, dass bisher nicht jeder Mitarbeiter über eine persönliche Einsatzüberbekleidung verfüge und im Vorfeld der Ersatzbeschaffung hinreichend diskutiert worden sei, wer innerhalb der Lieferungszeit von 48 Monaten zuerst ausgestattet werde. Er legt dar, dass es sehr schwer war, die entsprechende Deckung zu finden und eine zeitlich versetzte Ausstattung der Einsatzkräfte werde zu einer neuen Poolbildung führen.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny kann die Ausführungen von Herrn Weis nachvollziehen und bittet darzulegen, welche Konsequenzen dies für die Fahrzeugbeschaffung habe.

 

Herr Weis erläutert die Vorgehensweise und erklärt, dass der Festwert für die bisherige Ersatzbeschaffung der Einsatzüberbekleidung in investive Mittel umgewandelt werden müsste, aus denen dann die Fahrzeuge zu beschaffen seien.  Der entsprechende Ansatz werde im nächsten Jahr nicht erhöht.

 

Ratsherr Krenkel fragt nach, wie oft die Fahrzeugbeschaffungen verschoben würden.

 

Herr Weis erwidert, dass es sich um eine einmalige Verschiebung handle.

 

Herr Wolff macht deutlich, dass die Feuerwehr nicht mit Platzhaltern arbeite. In den nächsten 10 Jahren werde man über Hubrettungsfahrzeuge nicht mehr reden und das Konzept zur Fahrzeugbeschaffung werde weiter verfolgt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.

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