29.05.2013 - 6 Wiederwahl von Frau Stadtkämmerin Annekathrin G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erläutert Frau Kolrep, dass die Bestellung zur Stadtdirektorin nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 6 zur Folge hat.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig:

 

Reduzieren

Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen.