04.06.2013 - 8 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ausführungen von Herrn Kaldenbach analog zu TOP 7.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch 1.Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung und die geänderten Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Ab.1 und 2 SGB VIII  mit folgender Änderung zu beschließen:

1.)    Ziffer 3 der Änderungssatzung entfällt und die nachfolgende Numerik der Änderungssatzung wird angepasst. Die bisherige Anlage 1 nach § 2 Abs. 3 der Satzung bleibt unverändert.

2.)    Ziffer 1.2.6.2 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen wird um den Halbsatz „… soweit hierdurch eine Gesamtbetreuungszeit von 195 Stunden/Monat nicht überschritten wird.“ ergänzt.

3.)    Bei der Anlage 1 zu Ziffer 2.1 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen entfällt die letzte Betreuungsstufe (196 bis 237 Stunden/Monat).

4.)    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit  mit der AG 78 ein Konzept über die für den Einzelfall erforderlichen Ausnahmeregelungen für eine Betreuung von mehr als 45 Stunden/Woche (195 Stunden/Monat) zu erarbeiten und zur Beschlussfassung dem Ausschuss vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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