19.06.2013 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Sandk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Wieneke weist auf die vorliegende Tischvorlage hin.
Zu dem Hinweis von Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari, dass die Tischvorlage einen anderen Beschlussvorschlag als die Vorlage hat, erläutert Frau Wieneke die entsprechenden Änderungen.
An der sich anschließenden Diskussion nehmen Frau Diepelt, Herr Prof. Dr. Hartmann, Herr Klopstein, Herr Bezirksbürgermeister Ferrari, Herr März, Frau Conradt, Herr Moselage und Herr Dupont teil.
Fragen werden von Frau Wieneke beantwortet.
Herr Klopstein verweist noch einmal darauf, dass er die umfangreichen Unterlagen erst sehr spät erhalten habe und somit die Zeit zu kurz war, diese zu lesen. Demzufolge enthält er sich bei der Abstimmung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage an und
fasst folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße / Rochusstraße – gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB zu ändern, durch Ergänzung / Streichung folgender Festsetzungen:
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung: „Gemäß § 12 (3a) BauGB i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.“
- Festsetzung einer Baulinie und einer zwingenden Gebäudehöhe (187,0 m ü. NHN bzw. 183,70 m ü. NHN).
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung: „Gemäß § 23 (2) BauNVO wird festgesetzt, dass über die gesamte Länge der Baulinie das letzte Obergeschoss um bis zu 30 cm zurückweichen kann.“
- Streichung der Schriftlichen Festsetzung Nr. 3 : „Im Sondergebiet Hotel gilt als Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,5 H zur angrenzenden Fläche für den Gemeinbedarf –
Schule - .“
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes 1980 erfolgt im Rahmen der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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