20.06.2013 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942 - Veltm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Frau Hörmann erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Flächenbegrenzung zur Begrenzung der Gebäudehöhe im Bereich des Kindergartens/Pfarrheimes

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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