09.07.2013 - 3 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ohne weitere einleitende Erläuterung seitens der Verwaltung tritt der Ausschuss in die Beratungen über die Verwaltungsvorlage ein.

 

Ratsfrau Dr. Wolf erklärt sich mit der Verwaltungsvorlage nicht einverstanden. Im vergangenen Winter seien die Gehwege dort, wo gestreut worden sei, in einem sehr gut begehbaren Zustand gewesen. Die sei insbesondere dort, wo der Stadtbetrieb selbst gestreut habe der Fall gewesen, da der Stadtbetrieb Streumittel und auch Salz eingesetzt habe. Dort, wo die Streupflicht auf die Anlieger übertragen sei, sei den Anliegern der Einsatz von Salz als Streumittel untersagt. Gerade aber dann, wenn, wie im vergangenen Winter, viel Schnee und tiefe Temperaturen vorherrschten, seien die Anlieger nicht mehr ordnungsgemäß in der Lage, den von ihnen verlangten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf den Gehwegen, nachzukommen. Diese Ungleichbehandlung sei in der gegebenen Form nicht mehr nachvollziehbar. Ratsfrau Dr. Wolf schlägt daher folgende, veränderte Formulierung des § 4 Abs. 1, Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der aktuell geltenden Fassung vor: “Ausnahmen von dieser Regelung sind nur  erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streustoffen nicht ausreicht und dadurch eine Gefahr für die Fußgänger gegeben ist.“

Frau Dr. Wolf bittet um eine Abstimmung über die von ihr vorgeschlagene Formulierung.

 

Ratsherr Luczak ist mit der Empfehlung in der Verwaltungsvorlage demgegenüber sehr einverstanden. Er weist darauf hin, dass jedermann wisse, dass die Benutzung der Gehwege im Winter bei Eis und Schnee mit Gefahren verbunden sei. Er könne daher von der Bürgerschaft erwarten, dass sie ihr Verhalten darauf abstimme. Ratsherr Luczak schlägt daher vor, keine Lockerung der aktuell geltenden Satzungsregelung vorzunehmen. Allenfalls denkbar für ihn wäre, wenn man sich im Ausschuss auf eine inhaltlich Verschärfung der von Frau Dr. Wolf vorgeschlagenen Satzungsregelung dahingehend verständigen könne, dass nicht nur eine Gefahr für die Fußgänger, sondern vielmehr “erhebliche Gefahr für die Fußgänger“ vorliegen müsse.

 

Ratsherr Blum konstatiert, dass er sich als Bürger sicherer fühle, wenn abstumpfende Mittel gegen Eis und Glätte eingesetzt würden. Die mit dem Streusalz notwendigerweise einhergehende Klumpenbildung des Schnees führe nach seiner Einschätzung und Erfahrung zu deutlich mehr Gefahrenlagen. Auch Hunde und andere Tiere würden durch Streusalz unnötig belastet. Daher plädiere er ebenfalls für den Beibehalt der bestehenden Satzungsregelung. Er könne sich jedoch mit der von Herrn Luczak soeben vorgeschlagenen Verschärfung des Textes aber durchaus identifizieren.

 

Auch Ratsherr Corsten stellt fest, dass er keinen Grund für eine Änderung der jetzigen Satzungslage sehe. Aus seiner Sicht helfe der Einsatz von Streusalz bei sehr tiefen Temperaturen ohnehin nicht. Das heißt, das Salz verliere dann definitiv seine auftauende Wirkung. Darüber hinaus sei der Streueinsatz aus Umweltaspekten heraus möglichst gering zu halten. So setze der Stadtbetrieb auch sehr konsequent nicht nur Salz, sondern ebenso andere abstumpfende Streumittel ein. Die CDU-Fraktion plädiere daher, die Satzungslage in der aktuell geltenden Fassung unbedingt beizubehalten.

 

Herr Klopstein stimmt zwar Herrn Corsten insoweit zu, dass es falsch sei, den Einsatz von Salz als Streumittel generell zu liberalisieren. Der SPD-Antrag verfolge vielmehr einen völlig anderen Ansatz, nämlich den, den mündigen Bürger in seiner Verantwortung für sich selbst, die Umwelt und gegenüber der Allgemeinheit zu stärken. Der Bürger sei nämlich sehr wohl in der Lage, selbst zu entscheiden, was in welcher Situation genau das Richtige und Angemessene sei. Gestützt könnte der mündige Bürger dadurch werden, dass es im Kontext mit der Satzungsänderung gezielte Aufklärungskampagnen über die Umweltauswirkungen eines unangemessenen Streusalzeinsatzes geben. Unter dieser Prämisse gibt sich Herr Klopstein sehr davon überzeugt, dass es zu einem richtigen Handeln der Bürger kommen werde.

 

Ratsherr Luczak erklärt sich mit den Äußerungen von Herrn Klopstein insoweit konform, dass es an zielgerichteten Aufklärungskampagnen zum nachteiligen Einsatz von Salz nach wie vor in ausreichender Form fehle.

 

Ratsherr  Bruynswyck führt aus, dass er feststellen müsse, dass die Bürgerschaft, insbesondere morgens, zu hohen Mengen Salz greife, um damit über den Tag hinweg möglichst lange die Gehwege freizuhalten. Dies sei ein völlig falscher Einsatz. Daher solle eine Lockerung der bestehenden Satzungslage nicht erfolgen. Er plädiere daher nochmals, keine Änderung an der Satzung vorzunehmen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Haase, weist seinerseits darauf hin, dass Rechtsvorschriften ohne Kontrolle völlig sinnlos seien. Da sei auch der Stadtbetrieb mehr gefordert, der in seiner Verwaltungsvorlage selbst von Organisationsdefiziten spreche. Im Übrigen halte auch er viel von der Mündigkeit der Bürger. Es gehe hier nur um die Möglichkeit, mit der der Bürger vernünftig umgehen solle.

 

Ratsherr  Bruynswyck regt an, dass der Stadtbetrieb an die Hochschulen herantreten solle und auf sie einwirken, dass sie bestehende Vorschriften im Rahmen der Freihaltung der Gehwege in den Hochschulanlagen unbedingt einzuhalten seien.

 

Der verantwortliche Abteilungsleiter beim Aachener Stadtbetrieb, Herr Lennartz, führt aus, dass die bisherige Regelung gerichtsfest sei und im Vordergrund die Verkehrs- und Umweltsicherheit als auch Kostengesichtspunkte stünden. Der Stadtbetrieb nehme aber die Anregung seitens Herrn Bruynswyck sehr gerne auf und werde demgemäß an die Hochschulen, an die Deutsche Bundesbahn und auch andere Institutionen, in deren Verantwortung die Reinigung großer Gehwegflächen fielen, heranzutreten, um sie erneut auf die bestehende Satzungslage einzuschwören.

 

Ratsherr Luczak merkt noch an, dass für seine Partei die Mündigkeit der Bürger zwar sehr wichtig sei, diese aber dort ihre Grenzen haben müsse, wo die Umwelt in erheblicher Form nachteilig tangiert werde. Des Weiteren fragt Herr Luczak nach der Definition des “unbestimmten Rechtsbegriffes“.

 

Der kommissarische operative Betriebsleiter, Herr Maier, definiert diesen Begriff dahingehend, dass es hierbei um einen Begriff gehe, der bei der unmittelbaren Rechtsanwendung auf einen Einzelfallsachverhalt jeweils der auslegenden Fixierung bedürfe. Diese Begriffe in Gesetzesnormen seien daher nicht für sich aus allgemein verständlich und sprachlich klar ausgefüllt.

 

Der Betriebsausschuss stimmt mehrheitlich gegen den Ratsantrag der SPD und beschließt bei drei Gegenstimmen, an der bisherigen Satzungsregelung festhalten zu wollen.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mit drei Gegenstimmen keine generelle Salzanwendung auf Gehwegen zuzulassen und den § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen dahingehend auch nicht zu ändern.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Aachener Stadtbetriebes und Empfehlung seines Betriebsausschusses, keine generelle Salzanwendung auf Gehwegen zuzulassen und den § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen dahingehend auch nicht zu ändern.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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