18.07.2013 - 11 III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A- Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken berichtet, dass hinsichtlich der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück der ehem. Tuchfabrik Chmel von der Eckenerstraße aus eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wurde, die eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t gewährleiste.

 

Frau Schlick bittet darum, sicherzustellen, dass diese Regelung auch für einen evt. Nachfolger bindende Wirkung entfalte.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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