17.07.2013 - 4 Schulentwicklungsplan-Sachstandsbericht zum Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fachverwaltung erläutert Herr Ernst die Empfehlung, die Gemeinschaftsgrundschule am Haarbach in den kommenden Jahren nur 2,5-zügig zu führen.

 

Diese Auslastungsquote entspreche der aktuellen Realität.

 

In der Vergangenheit wurde das Elternverhalten genau untersucht. Ca. 25 % der Eltern wählen für ihre Kinder nicht die nächstgelegene Schule; dies gilt auch für den Stadtteil Haaren. Im Schuljahr 2011/2012 wurden ca. 85,2 % der schulpflichtigen Kinder aus dem Ortsteil Haaren in die GGS am Haarbach eingeschult, im Schuljahr 2012/2013 57,5 %, im Schuljahr 2013/2014 72,6 %. Nach trendgewichteter Quote der letzten 3 Schuljahre ist für den Schulentwicklungsplan von einer Nachfrage von ca. 70 % auszugehen.

 

Für das  Schuljahr 2013/2014 wurden 61 Haarener Kinder in der GGS am Haarbach angemeldet; hinzu kommen 11 auswärtige; in 19 Fällen haben sich die Eltern für andere Schulen entschieden.

 

Herr Ernst weist darauf hin, dass im Bedarfsfall immer die Möglichkeit der Aufstockung durch eine Ausnahmegenehmigung des Schulausschusses besteht. Die bisherigen Prognosen hätten sich jedoch als realitätsnah erwiesen.

 

Zu der steigenden Bevölkerungszahl im Stadtteil Haaren führt Herr Ernst aus, dass diese nicht in die Prognose einbezogen wurde, da die Entwicklung von Neubaugebieten nur schwer zu kalkulieren sei. Bei einer entsprechenden Berücksichtigung komme man auf maximal 3 zusätzliche Kinder pro Jahrgang.

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes soll im September dem Schulausschuss zur Beratung vorgelegt werden. 

 

Bezirksvertreter Starmanns stellt die Wichtigkeit der Rechtssicherheit heraus Er mahnt unter Hinweis auf die Einstufung Haarens im Sozialentwicklungsplan (Stufe 4) und der erhöhten Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund – vorwiegend auch aus dem Bereich Jülicher Straße – Stabilität an.

 

Herr Ernst führt aus, dass mit dem Ratsbeschluss über den Schulentwicklungsplan Rechtssicherheit besteht. Für die Kinder der Jülicher Straße stehe im Übrigen auch die Schule Feldstraße zur Verfügung.

 

Bezirksbürgermeister Corsten betont, dass gewährleistet sein müsse, dass Haarener und Verlautenheidener Kinder ggfs. ihrem Wunsch entsprechend in den Haarener Schulen Aufnahme finden. Er weist darauf hin, dass die GGS am Haarbach im nahen Umfeld die einzige Gemeinschaftsgrundschule sei.

 

Bezirksvertreter Starmanns beantragt, einen Empfehlungsbeschluss zur 3-Zügigkeit zu fassen.

 

Bezirksvertreterin Becker spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, da sie den Prognosen der Schulverwaltung vertraue.

 

Für die SPD-BVF schließt sich Bezirksvertreter Schütze mit Blick auf die soziale Struktur des Stadtteils Haaren und unter Hinweis auf die geringe Anzahl der Schüler, die bis zu einer rechnerischen 3-Zügigkeit der GGS am Haarbach fehle, dem Vorschlag der CDU-BVF an.

 

 

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Beschluss (mit einer Enthaltung):

 

Die Verwaltung nimmt den Bericht der Fachverwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Schulausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die 3-Zügigkeit der GGS am Haarbach zu empfehlen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=58738&selfaction=print