17.07.2013 - 6 Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für den Fachbereich Umwelt erläutert Herr Hahnbück die Verwaltungsvorlage anhand von Folien (videounterstützt).

 

Für die CDU-BVF begrüßt Bezirksvertreterin Zantis die Ausführungen der Verwaltung sehr. Sie regt an, zusätzlich zur Alt-Haarener Straße die Haarener Gracht mit in die 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzung mit einzubeziehen.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

 

Weiterhin nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren den ergänzenden Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 16.04.2013, dass für die Umsetzung von Maßnahme S 3 - Pilotprojekt "Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" eine 2-spurige Straße mit hoher Anwohnerdichte - z.B. die Alt-Haarener-Straße - zu wählen ist, zustimmend zur Kenntnis.

 

Über die Auswahl dieser Straße entscheidet der Mobilitätsausschuss (MOA) gesondert. Die Auswahl der Alt-Haarener-Straße wird seitens des Bezirkes unterstützt; die Bezirksvertretung regt an, die Haarener Gracht zusätzlich in die Regelung mit einzubeziehen. Im obigen Sinne gilt der Beschluss als Vorratsbeschluss nachrichtlich der Zustimmung des MOA.

 

Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.

 

Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=58739&selfaction=print