17.07.2013 - 15 I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 866 - Alter ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 866 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-          ein westlich des Kraftversorgungsturms liegender Teilbereich von ca. 255 m² einer öffentlichen Verkehrsfläche wird als Gewerbefläche festgesetzt.

-          die überbaubare Fläche im Bereich zwischen Liebigstraße und der neuen Straße Alter Schlachthof wird um 17,5 m vergrößert.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=58792&selfaction=print