12.09.2013 - 14 Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig
  • Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt
  • Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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