12.09.2013 - 6 Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straß...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel berichtet über die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand. Im Vorfeld habe ein Ortstermin stattgefunden. Die Bezirksvertretung habe den Beschluss gemäß dem Vorschlag der Verwaltung gefasst. Ergänzend habe sie die Verwaltung gebeten, in Gespräche mit dem Erschließungsträger einzutreten, um durch eine Verpflanzung der Hecke eine Verbesserung der Bürgersteigsituation ohne große straßenbauliche Veränderungen zu erreichen.

 

Herr Rau führt aus, das schon fast 2 Jahre andauernde Verfahren stehe nun kurz vor dem Satzungsbeschluss. Hierbei sei es immer ein Kernanliegen gewesen, die ortstypischen Hecken weitestgehend zu erhalten. Dem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung könne seine Fraktion deshalb nicht zustimmen.

Damit die Hecken möglichst erhalten und die Lücken möglichst klein bleiben, beantrage er eine Änderung der Festlegung für die Grundstückzufahrten: Pro Grundstück soll nur eine Einzelzufahrt erlaubt sein, nicht aber eine Doppelzufahrt, damit nicht große Löcher in der Hecke entstehen.

 

Herr Plum schließt sich der Meinung des Herrn Rau an, dass diese Hecken prägend für den Ort sind. Man könne sie nicht einfach versetzen. Es würden enorme Kosten verursacht und es würde das Verfahren wiederum um ca. ein Jahr verzögern, da eine erneute Offenlage notwendig wäre. Den Ergänzungsvorschlag der Bezirksvertretung Brand (B 1) könne er deshalb nicht mittragen.

 

Herr D. Müller, der an der Sitzung der B 1 teilgenommen hat, berichtet über deren Beweggründe. Die Straße sei dort sehr eng und es könne unter Umständen zu Problemen bei Gegenverkehr kommen. Man habe die Möglichkeit für den Investor gesehen, durch die Versetzung Kosten zu sparen. Wenn er nicht einverstanden gewesen wäre, sollte der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss umgesetzt werden.

 

Frau Schlick stört es nur, dass im Vorfeld bereits Vorschläge mit Vertretern der B 1 besprochen worden seien. Außerdem befürchtet sie, dass die Versetzung der Hecke möglicherweise mit den Bäumen kollidieren könnte.

 

Frau Breuer äußert ihr Verständnis für die Befürchtungen ihrer Brander Kollegen. Die Straße sei jetzt schon sehr eng und sie werde möglicherweise durch diese Maßnahme noch enger.

 

Zu dem Antrag, für die Grundstückzufahrten pro Grundstück nur eine Einzelzufahrt zu erlauben, teilt Herr Kriesel mit, dass auch dadurch das Verfahren unter Umständen um mehrere Monate verzögert werden könnte. Der Vertrag sei schon unterschrieben; der Vorschlag müsste noch mit der Vorhabenträgerin verhandelt werden.

 

Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Brand wird dieser einstimmig abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst dann den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Vorhabenträger über die Festsetzung zu verhandeln, die Grundstückszufahrten durch die Hecken auf eine einfache Zufahrt je Grundstück zu beschränken und eine Doppelzufahrt auszuschließen.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage