11.09.2013 - 7 Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Vor Eintritt in die Aussprache zum TOP verständigte sich die Bezirksvertretung Laurensberg darauf, die Tagesordnungspunkte 7und 8 inhaltlich gemeinsam zu beraten und lediglich über die Beschlüsse einzeln abzustimmen, da beide TOP in einem engen Sachzusammenhang stehen.

Herr Kriesel erläuterte nochmals die Vorlage und wies darauf hin, das vor einer Erschließung des künftigen Baugebietes zunächst zwingend die Modernisierung der Entwässerungsanlagen am Hander Weg umzusetzen sei. Es handele sich hierbei jedoch lediglich um die Frage der technischen Umsetzung, deren Realisierungszeitpunkt derzeit auch unter Berücksichtigung der hierfür einzuwerbenden Kosten geprüft werde.

Herr Sittardt möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie eine Umsetzung erfolgen werde, etwa durch Vergrößerung des Entwässerungsbeckens am Hander Weg. Hierzu stellt Herr Kriesel nochmals dar, dass es sich um eine rein technische Umsetzung handele, zu der er keine verlässlichen Aussagen tätigen könne.

Nach Auffassung von Herrn Helmig ist aufgrund der noch nicht geklärten Frage der Entwässerung die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht abgeschlossen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, welche klarstellt, dass aus wasserrechtlicher Sicht derzeit erhebliche Bedenken gegen die Verwirklichung bestehen, so dass eine Zustimmung in der jetzigen Form nicht erfolgen könne.

Im Hinblick auf die künftige Bebauung kritisiert Herr Gilson, dass der bereits vor einigen Jahren eingeforderte Verkehrs-Masterplan für den Bezirk Laurensberg noch nicht vorgelegt wurde und durch die geplante Bebauung des Gebietes weitere Verkehrsbelastungen auftreten werden.

Zudem weist er darauf hin, dass durch die benachbarten Sportstätten am  Hander Weg und dem Vereinshaus des Tanzsportvereins Aquis Grana sowohl durch die sportlichen Aktivitäten als auch durch evtl. An- und Abreiseverkehr Lärmbelastungen zu erwarten seien. Die potentiellen Käufer der Grundstücke sollten bereits bei Abschluss eines Kaufvertrages hierauf hingewiesen werden, um  mögliche Streitigkeiten nach Erwerb der Grundstücke zu vermeiden. Diese Auffassung hinsichtlich der evtl. Lärmbelästigung wird auch durch Herrn Sittardt vertreten.

Herr Hilfrich verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Punkte bereits in einer früheren Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg diskutiert wurden.

Herr Kriesel weist darauf hin, dass die lärmtechnischen Grenzwerte für eine Bebauung auch unter Berücksichtigung der auftretenden Immissionen durch die angesprochenen Nutzungen nach den vorliegenden Gutachten eingehalten werden.

Bezüglich der Überprüfung des Baugrundes möchte Herr Sittardt wissen, in welchem Umfang Bohrungen vorgenommen wurden, um den Aufbau und die Tragfähigkeit des Baugrundes zu prüfen. Hierzu verweist Herr Kriesel darauf, dass seitens der Stadt Aachen im Jahr 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, welches bestätigt, dass eine Bebaubarkeit des Geländes gegeben sei.

Herr Gilson weist darauf hin, dass bereits 1970 ein Gutachten zur gleichen Problematik erstellt wurde und empfiehlt der Verwaltung, dieses Gutachten mit in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Auf nochmalige Nachfrage von Frau Schmitt-Promny wie mit der Problematik der Entwässerung umgegangen werde, legt Herr Kriesel dar, dass es einen Beschluss der Baukonferenz gebe, der eindeutig festlegt, dass ein Grundstücksverkauf erst dann erfolgen darf, wenn die Entwässerungsproblematik gelöst sei.

Auch sie vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich der bestehenden Lärmproblematik dringend ein entsprechender Passus in die Grundstückskaufverträge aufzunehmen sei.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste daraufhin folgenden geänderten Beschluss:

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung unter angemessener Berücksichtigung der in der Bezirksvertretung vom 11.09.2013 vorgetragenen Bedenken und Anregungen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

10              3              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=59378&selfaction=print