12.09.2013 - 7 Bebauungsplan Nr. 940 – Lauerntiusstraße/Sandhä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Gilson berichtet von der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (B 5) am Vortag. Diese hat den Beschluss gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Fassung gefasst, jedoch mit dem Zusatz, die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken und Anregungen angemessen zu berücksichtigen.

Unter Hinweis auf entsprechende Bürgereingaben sehe er die Gefahr, dass der Boden keinen ausreichend festen Untergrund biete, wie der Name Sandhäuschen schon vermuten lasse. Diesem Problem müsse man sich stellen. Es sei nicht klar, ob entsprechende Bohrungen veranlasst worden seien. Er kritisiert, dass der bereits vor einigen Jahren eingeforderte Verkehrs-Masterplan für den Bezirk Laurensberg noch fehle und fragt sich, ob die hohe Lärmbelastung durch die Sportplätze und den Verkehr ausreichend bekannt ist; ansonsten müsse man dies entsprechend in die Verträge aufnehmen.

 

Herr Rau ist der Meinung, durch diesen Bebauungsplan werde ein sehr schönes Wohngebiet entstehen. Er sei froh, dass er endlich auf den Weg gebracht sei und er hoffe, dieser könne die Zustände vor Ort befrieden. Ohne den Bebauungsplan ändern zu wollen, spreche er sich dafür aus, für die Entstehung neuer Stellplätze keine Bäume zu opfern.

 

Auch Herr Plum ist froh, dass der Bebauungsplan, dem fast 10 Jahre währende Diskussionen vorausgegangen sind, endlich vollbracht sei. Den Vorschlag von Herrn Rau finde er zwar gut; gleichwohl werde aber um jeden Stellplatz gekämpft. Dem Bebauungsplan würde er zustimmen. Bezugnehmend auf die Entwässerungsproblematik – unter Hinweis auf die Seiten 192 und 196 – stelle er aber die Frage, ob der Beschussvorschlag rechtssicher ist. Hier wolle er eine klare Aussage der Verwaltung bekommen, dann könne er zustimmen.

 

Frau Nacken teilt zur Frage bezüglich des Baugrunds mit, diese gehöre nicht in den Bebauungsplan, sondern genauso wie die Frage über den Wegfall von Bäumen in die Ausbauplanung. Die Entwässerungsproblematik müsse im Umweltausschuss erörtert werden; Herr Kriesel könne hier nähere Auskunft geben. Zu den Lärmemissionen gebe es die Möglichkeit, dass Herr Feiter prüft, in welchem Umfang entsprechende Hinweise in die Kaufverträge aufgenommen werden könnten.

 

Herr Feiter (FB 23) teilt mit, bei den Tivoli-Verträgen sei auf das benachbarte Tivoli-Stadion hingewiesen worden. Ebenso könne man in diesem Fall beispielsweise auf die Nähe zu den Sportanlagen hinweisen.

 

Nach Mitteilung des Herrn Kriesel habe eine Abstimmung mit der Umweltverwaltung ergeben, dass  grundsätzlich die Tragfähigkeit des Baugrundes gegeben sei. Wie bereits auf S. 91 dargestellt sei das Wissen um die Entwässerung derzeit noch nicht gesichert. Es hänge davon ab, ob ein entsprechendes Filterbecken gebaut werden kann. Erst wenn die Entwässerungsanlagen ertüchtigt und die Sicherheit gewährleistet seien, könne die Stadt Aachen als Eigentümerin die Grundstücke veräußern.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/Sandhäuschen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=59391&selfaction=print