17.09.2013 - 4 Jahresabschluss 2012

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den, den Betriebsausschussmitgliedern vorliegenden Jahresabschluss 2012, mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR, Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem Eurogress Aachen eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Sie berichtet, dass sich das Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 sowohl gegenüber dem Planansatz als auch gegenüber dem Vorjahresergebnis verbessert hat. Sie führt aus, dass im direkten Plan-Ist-Vergleich bei den Erträgen eine Planüberschreitung in Höhe von 64.312,32 € zu verzeichnen ist und eine Planunterschreitung bei den Aufwendungen um 187.832,98 € zu verbuchen ist. Die führt zu einer Verbesserung im Ergebnis um 252.145,30 €. Im Detail erläutert sie die Veränderungen wie folgt: bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 244.974,42 € nicht realisiert worden, dies lässt sich u.a. auf geringere Energieverbräuche, zurückgestellte Baumaßnahmen, Optimierung der Werbemaßnahmen, etc. zurückführen. Dennoch ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.713.465,68 €. Der städtische Zuschuss betrug 1.026.300.00 €. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß der Betriebssatzung des Eurogress Aachen mit dem Rücklagenkapital verrechnet.

Für das Umspannwerk Borngasse ist 2012 - bedingt durch zeitliche Verschiebungen - weniger Zinsenaufwand angefallen.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 für EUROGRESS AACHEN gem. § 4 lit. c) EigVO NW und die Verrechnung des Jahresergebnisses 2012 über das Eigenkapital/ Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2012 (§ 4 lit. c) EigVO NW).

Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2012 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NW.

 

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