14.11.2013 - 5 Weberstraße, Ersatzneubau der Brücke über die B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Weiß vom Aachener Stadtbetrieb erläutert die besonderen Schwierigkeiten beim Bau der über die Bahn führenden Brücke in der Weberstraße. Demnach würden die Arbeitszeiten durch den Bahnbetrieb erheblich eingeschränkt. Insbesondere der Personenverkehr zwischen Aachen und Düsseldorf führe zu einer Begrenzung der Arbeitszeiten im Bereich der Bahnstrecke auf die Zeit von 24 bis 4 Uhr. Da aufgrund der Beschränkungen durch das Landesimmissionsschutzgesetz nicht nachts gearbeitet werden darf, bedürfe es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch in der Regel nicht für mehr als 10 Nächte pro Jahr erteilt werden könne. Für weitergehende Freigabezeiten bedürfe es einer besonderen Begründung und eines Lärmschutzgutachtens, das lediglich von der Baufirma vorgelegt werden könne. Nunmehr liege der Entwurf des Gutachtens vor und belege, dass die festgelegten Eingreifwerte überschritten würden. Durch technische Maßnahmen alleine, z. B. Abschirmung, lasse sich keine ausreichende Verminderung des Lärmpegels erreichen. Daher müssten Ersatzmaßnahmen für die unmittelbar betroffenen Anwohner des Umfeldes ergriffen werden. Hierzu werde vorgeschlagen, den Bewohnern in den entsprechenden Zeiten eine Ausweichunterkunft durch Übernahme der Hotelkosten zu finanzieren. Eine andere Lösung könne leider nicht vorgeschlagen werden.

 

Auf die Frage des Herrn Jahn, warum die damit verbundenen Mehrkosten nicht eingeplant worden seien, antwortet Frau Weiß, dass in der letzten Konsequenz die Hotelkosten erst als Folge des Lärmgutachtens einbezogen werden konnten. Bei der bisherigen Planung habe man sich überwiegend auf die technische Machbarkeit des Projektes konzentriert und nach finanziell vernünftigen Lösungen gesucht.

 

Herr Servos von der SPD-Fraktion kann die Ausführungen der Verwaltung inhaltlich nachvollziehen. Allerdings hätten die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Lärmschutzes vorab einkalkuliert werden müssen. Insoweit sei eine zwingende Notwendigkeit nicht beachtet worden. Dem Beschlussentwurf der Verwaltung werde seine Fraktion selbstverständlich folgen.

 

Auf Nachfrage des Herrn A. Müller von der Fraktion Die Linke bestätigt Frau Weiß, dass über die vorgestellten Maßnahmen keine weiteren Kosten zu befürchten seien. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung könne erteilt werden, wenn das Angebot einer Hotelunterbringung für Anwohner/innen verbindlich unterbreitet werden könne. Der Beginn der Arbeiten sei für den 02.12.2013 geplant.

Frau Weiß geht mit weitergehenden Ausführungen auf die Frage des Herrn Dr. Klöcker nach der Begründung für den Sanierungsbedarf der Brücke ein.

 

Für die FDP-Fraktion stellt Herr Blum klar, dass es keine Diskussion über die Notwendigkeit der Maßnahme gebe. Dies gelte auch für den Lärmschutz. Er bedauere die von der Maßnahme betroffenen Personen und hoffe, dass diese Verständnis für die erforderliche Brückenerneuerung aufbringen könnten.

 

Auch Herr Ferrari von der Fraktion GRÜNE betont die große Beeinträchtigung für die Anwohner und unterstützt den Vorschlag, die Belastung zu minimieren.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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