02.04.2014 - 6 Vergabe von Mitteln aus dem PSP-Element 4-05050...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Özbay erläutert zu Anfang  die  Empfehlungen des Vergabegremiums zu den eingereichten Projektanträgen und die Absicht, durch Änderung der Richtlinien für Projekte zur Integration mit einer Reduzierung der  Höchstförderung von 10.000 Euro auf 5.000 Euro, ein breiteres Angebot an Projekten fördern zu können.

Herr Emonts weist darauf hin, dass über den Antrag des Sozialdienstes  Katholischer Frauen im Grunde bereits in der letzten Sitzung beschlossen wurde; jedoch seinerzeit noch Fragen offen waren, die zwischenzeitlich   geklärt werden konnten. Aufgrund dessen wurde der Antrag noch einmal zur Beratung angeboten. Herr Demmer, der an der letzten Sitzung des Vergabegremiums nicht teilnehmen konnte, bittet um Erläuterung, warum für  den  Projektantrag Nr. 4 lediglich eine Förderung  i.H.v 3.000 Euro erfolgen soll.

Herr Özbay erläutert, dass das Projekt nicht in allen Punkten den Richtlinien des Vergabegremiums entspricht. Zur Frage des Herrn Demmer, ob es eine mittelfristige generelle Möglichkeit zur Öffnung der Sprachkurse für Asylbewerber gibt, erläutert Herr Emonts, dass es dazu eines politischen Beschlusses bedürfe, da nach den Vorgaben der Bundesregierung  für diese Zielgruppe bislang eine Sprachförderung nicht vorgesehen sei. Allerdings habe die Verwaltung mit dem im letzten Jahr entwickelten Angebot bei der VHS und dem heute zu beschließenden Angebot  erste Schritte zur Ermöglichung von Sprachkursen für Asylbewerber getan. Zwischenzeitlich gäbe es auch auf Bundesebene entsprechende Bestrebungen. Die Verwaltung begrüßt das sehr, da sie die Auffassung vertritt, dass Integrationsbemühungen so frühzeitig wir möglich ansetzen sollten.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung des Vergabegremiums und beschließt den Projektantrag Nr. 4 mit einem Zuschuss in Höhe von 3.000,- Euro zu fördern.

 

Der Integrationsrat beschließt die Förderung eines alltagsorientierten Deutschkurses fürAsylbewerber im Übergangswohnheim in der Süsterfeldstraße mit einem Betrag in Höhe von 5.400,00 €.

 

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung des Vergabegremiums und beschließt die Änderung der Richtlinien für „Projekte zur Integration“.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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