22.05.2014 - 15 Kronenberg von Am Friedrich bis Amsterdamer Rin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ferrari richtet an die Verwaltung die Frage, ob es Urteile des Verwaltungsgerichtes oder Oberverwaltungsgerichtes gibt, die zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen sind als in diesem Fall.

 

Herr Larosch erklärt, dass die Stadt Aachen leider keine andere Möglichkeit mehr habe, als dieses Urteil umzusetzen. Bisher sei man auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit so verfahren, Stichstraßen bzw. Sackgassen mit einzubeziehen. Hier stimmten jedoch seiner Meinung nach Gerechtigkeit und Recht nicht überein.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen von Dezember 2013 die Nacherhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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