27.05.2014 - 4 Sachstandsbericht betreffend Wohnungsaufsicht u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Norbert Plum führt aus, das Fazit der Vorlage überzeuge nicht. Seine Faktion verstehe zwar die Ansatzpunkte der Vorlage und den Hinweis auf das neugeschaffene Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NW). Nichtsdestotrotz sei seine Fraktion nicht davon überzeugt, mit einer Zweckentfremdungssatzung nicht mehr Wohnraum schaffen zu können.

Auch der Hinweis der Verwaltung, ggfls. mit  Arbeit überfrachtet zu werden, die letztendlich aber nicht den gewünschten Erfolg bringen werde, könne ihn nicht überzeugen.

Er bittet daher in jedem Fall darum, Ende des Jahres nochmals einen Erfahrungsbericht zu erhalten.

 

Für Frau Begolli stellt sich die Frage, ob die angesprochene personelle Ausstattung ausreiche, um im Sinne des WAG zielführend vorgehen zu können.

Das WAG biete zudem die Möglichkeit, die hygienischen Anforderungen zu bewerten. Bei der Schnittstelle zu Erzielung möglicher Synergieeffekte sei allerdings das Gesundheitsamt nicht erwähnt. Für sie wäre die Miteinbeziehung dieses Fachbereiches sinnvoll.

Warum durch den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung keine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gegeben sein solle, erschließe sich ihr nicht.

Auch sie sei der Ansicht, das Ende des Jahres die Gesamtsituation nochmals genauestens  beleuchtet werden müsse, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die personelle Ausstattung des zuständigen Fachbereiches. Die Handlungsfähigkeit des Fachbereiches müsse gewährleistet sein.

 

Herr Baal teilt für seine Fraktion mit, dass diese keinerlei Probleme mit einem Erfahrungsbericht zum Ende des Jahres habe.

Allerdings habe seine Fraktion Probleme mit einer Zweckentfremdungssatzung, weil es andere Ansätze und Instrumente gebe, um preiswerten Wohnraum zu schaffen. Seiner Meinung nach könne dies mit einer Zweckentfremdungssatzung nicht erreicht werden.

 

Frau Hörmann stimmt ebenfalls der Vorlage eines Berichtes zum Jahresende zu. Ihre Fraktion sei allerdings auch der Meinung, dass eine Zweckentfremdungssatzung für Aachen derzeit kein Thema sei, da diese im Bereich der Wohnungspolitik aktuell nicht erforderlich sei.

Das Thema hygienische Anforderungen sei sehr wichtig. Sie wünsche sich daher eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Fachbereiche.

 

Herr Moselage hält den Vorschlag der Verwaltung, auf den Erlass einer Zweckentfremdungsverordnung derzeit zu verzichten, für sachgerecht und richtig.

In Aachen sei doch bereits seit Jahren zu beobachten, dass eher das Gegenteil von dem, was mit einer Zweckentfremdungssatzung erreicht werde solle, erfolge, nämlich die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen.

 

Herr Prof. Dr. Sicking führt abschließend aus, dass die Problematik intensiv diskutiert worden sei und man seitens der Verwaltung zu dem in der Vorlage dargelegten Ergebnis gekommen sei. Man habe dies in jedem Fall gerichtsfest machen wollen.

 

Frau Begolli führt noch aus, dass sie durchaus bereit sei, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen, dies aber nicht zustimmend tun werde.

 

Herr Dr. Otten fasst nochmals zusammen, das Ergebnis der geführten Diskussion sei, den Bericht der Verwaltung nur zur Kenntnis zu nehmen und das Wort „zustimmend“ zu streichen, sowie bis zum Ende des Jahres einen Sachstandsbericht zu bekommen.

Daher müsse der Beschlussvorschlag der Vorlage geringfügig geändert bzw. angepasst werden.

 

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Beschluss:

 

Sodann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Bericht der Verwaltung  zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig mit der Vorlage eines weiteren Sachstandsberichtes spätestens bis zum Ende des Jahres.

 

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