28.08.2014 - 7 Fahrradabstellsatzung: Ratsantrag 98/15

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man der Vorlage der Verwaltung nicht zustimmen werde. Man halte eine Regelung per Satzung für sinnvoller und rechtssicherer und wolle keine Aachener Sonderwege gehen. Wenn die aktuelle Gesetzeslage den Erlass einer Satzung nicht ermögliche, sei es besser abzuwarten, bis der Landesgesetzgeber die hierfür notwendigen Grundlagen geschaffen habe. Man beantrage daher, in diesem Sinne nur den zweiten Absatz des Vorschlags der Verwaltung zu beschließen.

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Gilson den Ausführungen von Herrn Plum an. Ohne die notwendige Rechtssicherheit durch eine landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Satzungsverfahren wolle man keine neuen Regelungen für Aachen treffen.

 

Für die FDP-Fraktion vertritt auch Herr Helg die Auffassung, dass nur eine Satzung die notwendige Rechtssicherheit bringen könne. Ohne eine Ermächtigungsgrundlage durch den Landesgesetzgeber sehe er keine Notwendigkeit für eine Beschlussfassung.

 

Für die Fraktion der Grünen plädiert Herr Rau dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Die juristischen Bedenken gegen ein Satzungsverfahren seien nachvollziehbar, dennoch bestehe dringender Handlungsbedarf. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg biete Lösungsansätze, um den Fahrradverkehr zu fördern, dies sei aus Sicht seiner Fraktion wichtig und richtig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Baal erläutert Herr Fauck die gegenwärtige Praxis bezüglich der Herstellung von Fahrradabstellanlagen bei Neubauvorhaben und wesentlichen Nutzungsänderungen.

 

Da im Ausschuss keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise bestehen, schlägt der Vorsitzende vor, den Beschluss um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Gilson, Helg und Rau beteiligen, stellt der Vorsitzende zunächst den ersten Absatz des Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Abstimmung.

 

Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Grünen, Die Linke und Piraten lehnt es der Ausschuss mehrheitlich ab, die Verwaltung bei Neubauvorhaben und wesentlichen Nutzungsänderungen mit der Einforderung der Berechnung der erforderlichen Fahrradstellplätze entsprechend der „Hinweise zum Fahrradparken“ und dem Hinwirken auf die Einhaltung der „Prinzipien zu Anzahl, Gestaltung und Anordnung von Fahrradabstellplätzen in Aachen“ zu beauftragen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss spricht sich dafür aus, dass in der Landesbauordnung den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie in einer Satzung Anforderungen zu Anzahl, Gestaltung und Anordnung von Fahrradabstellanlagen bei Neubauvorhaben festlegen kann. Er bittet die Verwaltung, sich hierfür einzusetzen und nach Aufnahme einer derartigen Möglichkeit in der Landesbauordnung, dem Planungsausschuss den Entwurf einer Fahrradabstellsatzung vorzulegen.

Der Ratsantrag 98/15 gilt hiermit als erledigt.

 

Der Planungsausschuss stimmt der bisher geübten Verwaltungspraxis zu.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=64852&selfaction=print