04.09.2014 - 11 Förderung vereinseigener BaumaßnahmenZuschuss f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herr Orthen teilt Frau Prömpler mit, dass den Vereinen, alleine dadurch, dass der vorzeitige Baubeginn von ihnen besonders zu beantragen ist, durchaus klar ist, was er bedeutet. Außerdem verweist sie auf die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen.  

 

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Beschluss:

 

Der Sportausschuss erkennt einstimmig den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an. Ein vorzeitiger Baubeginn ist nicht zuschussschädlich. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2015 und der Bereitstellung der angemeldeten Haushaltsmittel erhält der Aachener Boots-Club einen Zuschuss in Höhe von maximal 12.937,68 € (=30%).

 

 

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