05.11.2014 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ferrari weist darauf hin, dass maximal 4 verkaufsoffene Sonntage je Bezirk zulässig sind. Burtscheid sei kein eigener Bezirk. Zudem seien viele genannte Gründe wie z.B. „Aachen teilt“ nicht nachvollziehbar.

 

Herr Dr. Otten, Herr Deloie und Frau Gaube teilen mit, dass die Abstimmung freigegeben ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 13 Ja- und 4 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=66018&selfaction=print