03.03.2015 - 5 Einführung einer Altkleidersammlung im Stadtgeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Luczak stellt zu dieser Vorlage die Frage, was genau „leistungsgewandelte Mitarbeiter“ seien. Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau beantwortet diese dahingehend, dass es sich hierbei um leistungsgeminderte Mitarbeiter mit dauerhaften und ärztlich attestierten Tätigkeitseinschränkungen handelt, die fachlich mit dem Begriff „leistungsgewandelt“ umschrieben werden.

 

Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier erläutert, dass der vom Ausschuss zu fassende Beschluss der Auftrag für den Betrieb sei, nun die weiteren Aufgaben in Angriff zu nehmen. Hierzu gehöre ganz vorrangig  der Antrag auf Genehmigung der straßenrechtlichen Sondernutzungen zur Aufstellung der Altkleidercontainer. Die vom Stadtbetrieb  aufgestellte Liste der 100 Standorte liegt den verantwortlichen Fachverwaltungen bereits zur Überprüfung vor. Sie soll der vom Rat der Stadt zu beschließenden Stadtbildkonzeption als Beratungsgrundlage dienen.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Luczak bezüglich der Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen antwortet der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, dass zunächst weiter wie bisher gehandelt werde.

Aktuell besteht das Problem, dass abfallwirtschaftliche Prozesse mit Vorschriften der Gefahrgutverordnung kollidieren. Demnach dürfen Lithiumbatterien nicht offen miteinander transportiert werden. Dies kann jedoch bei einer Containerlösung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Batterie in einem Gerät geschützt ist, könnte dies beim Einwurf in den Container aufspringen, so dass die Batterie frei liegt und ein erhöhtes Brandrisiko beim Kontakt mit weiteren Lithiumbatterien besteht. Da es für dieses Problem derzeit noch keine befriedigende Lösung gibt, wird die Anschaffung von Elektrosammelcontainern zunächst geschoben. Über die weitere Entwicklung wird berichtet.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos sieht die Problematik darin, dass, solange es keine Lösung gebe, eben alles in den Restabfall geworfen werde, was auch nicht die korrekte Lösung sei.

 

In diesem Zusammenhang loben sowohl Ratsherr Luczak, als auch Ratsherr Blum den neuen Recyclinghof sehr.

 

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Beschluss:

 

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