03.03.2015 - 6 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Ratsfrau Reuß erläutert, dass der Betriebsausschuss für Kultur bei seiner Beschlussfassung in einer besonderen Situation und Verantwortung gestanden habe. Sie bedankt sich für die ergänzende Stellungnahme seitens Dezernats II. Bei den Beratungen sei die Tragweite der Entscheidung unklar gewesen. Der Kulturbetrieb habe im Vorjahr ein umfangreiches Kulturprogramm zum Wohle der Stadt aufgelegt.

Der Beschluss dokumentiere lediglich den Willen, bestehende Risiken darzustellen. Sie bestätigt, dass der Beschluss nicht wörtlich zu verstehen sei. Die Fachterminologie sei hier nicht bekannt gewesen. Zudem weist sie darauf hin, dass seitens E 49 bereits ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 500 T€ geleistet worden sei.

Zudem bestätigt sie, dass die Kommentierung seitens Dezernats II den Willen des Betriebsausschusses korrekt dargestellt habe.

 

Ratsherr Pilgram führt aus, dass eine Kenntnisnahme, anders als in der Kommentierung ausgeführt, sehr wohl auch bedeute, dass inhaltlich über die Vorlage beraten werden könne. Andernfalls sehe er keinen Sinn in dem Ratsbeschluss, der die Vorlage der Wirtschaftspläne zur Kenntnisnahme vorsehe. Im Übrigen sehe er hierin ein deutliches Misstrauenszeichen gegenüber den Eigenbetrieben und den jeweiligen Betriebsausschüssen.

Die Aufgaben des Kulturbetriebs ernst nehmen hieße seiner Ansicht nach, die dargestellten Risiken in den Wirtschaftsplan und den Haushalt aufzunehmen. Ausreichende Zeit sei hierzu gewesen.

Des Weiteren führt er aus, dass der im Beschluss des Betriebsausschusses erwähnte „Nachtrag“ ein unzulässiges Mittel sei. Ein Nachtrag stehe erst an, wenn pflichtige Aufgaben mit den bestehenden Haushaltsermächtigungen nicht mehr abgedeckt werden könnten.

Fest stehe, dass der Wirtschaftsplan keine ausreichenden Mittel für die Bibliothek, die freie Kultur und die Aufbearbeitung der Stadtgeschichte vorsehe. Insofern sei der Wirtschaftsplan unvollständig.

 

Ratsfrau Plum erläutert, dass der Finanzausschuss keine fachliche Beratungskompetenz habe. Die Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne erfolge, damit der Finanzausschuss über die Auswirkungen für den Haushalt aus den Wirtschaftsplänen informiert sei. Insofern vertraue man den Betriebsausschüssen.

 

Sie beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

„Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Dezernates II zur Kenntnis“.

 

Ratsherr Schultheis gibt an, dass keine Wiederholung der Diskussion im Betriebsausschuss geführt werden solle. Aus der Diskussion ergäben sich keine neuen Erkenntnisse. Er sehe eine Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne als Wissensaustausch als unschädlich an.

Er gehe davon aus, dass die Risiken bis zur Haushaltsplanaufstellung 2016 bewertet sein werden.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Kenntnisnahme ohne fachliche Beratungskompetenz nicht bedeute, dass die Vorlage lediglich zu lesen sei. Es sei allerdings nicht Aufgabe des Finanzausschusses inhaltliche, kulturfachliche Diskussionen zu führen. Die Kenntnisnahme führe dazu, dass die finanziellen und haushaltswirtschaftlichen Aspekte der Wirtschaftsplanung besser berücksichtigt werden könnten.

Sie lege den Beschlussvorschlag so aus, dass der Rat in seiner Sitzung den vorgelegten Wirtschaftsplan ohne weitere Ergänzungen beschließen solle. Es würden Risiken aufgezeigt, die möglicherweise im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung abgefangen werden müssten. Um diese Bewirtschaftung innerhalb der Wirtschaftspläne flexibel gestalten zu können, seien die Eigenbetriebe gegründet worden. Im Weiteren sei auch die Einbeziehung der Rücklage des Kulturbetriebs und/oder eine weitergehende Priorisierung möglich.

Zudem stellt sie klar, dass ein Nachtragshaushalt im haushaltsfachlichen Sinne nicht gewollt sei.

 

Insgesamt läge derzeit keine Notwendigkeit zur Veränderung des Wirtschaftsplanes vor, da lediglich bestehende unterjährige Risiken beschrieben worden seien, deren evtl. Eintritt im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung oder in der kommenden Haushaltsplanung Berücksichtigung finden müsse. Der Finanzausschuss dringe nicht in die kulturpolitische Fachkompetenz des Betriebsausschusses ein. Sie weist zudem daraufhin, dass der Kämmerin bei Berührung des Haushaltes durch die Eigenbetriebe nach der Eigenbetriebsverordnung ein Einschreiten vorbehalten sei und demnach die Stimmigkeit des Wirtschaftsplans hinterfragt werden könne.

 

Ratsherr Pilgram gibt an, dass in der Stellungnahme des Dezernats II der Ausdruck „fachliche Beratungskompetenz“ besser durch „kulturfachliche Beratungskompetenz“ ersetzt werden sollte. So sei klargestellt, dass der Finanzausschuss auch bei einer bloßen Kenntnisnahme sehr wohl finanzpolitisch Stellung beziehen könnte.

Des Weiteren kritisiert er, dass die fehlerhafte Verwendung des Terminus „Nachtrag“ bereits im Kulturausschuss hätte benannt werden können.

Das finanzpolitische Signal an den Kulturbetrieb müsse lauten, dass die Mittel knapper würden, die Kultur allerdings keinesfalls „kaputtgespart“ werde. Es würden lediglich weniger Mittel zur Verfügung gestellt, als es aus fachlicher Sicht wünschenswert sei.

 

Frau Grehling stimmt dem weitestgehend zu. Es herrsche ebenso Einigkeit über die Kompetenzen der Betriebsausschüsse und des Finanzausschusses als auch über die Tatsache, dass kein Nachtrag gewünscht sei. Der Finanzausschuss habe die Aufgabe, die Finanzen der Stadt zu überblicken und dabei auch die auftretenden Mehrbedarfe der Fachbereiche, Eigenbetriebe und Fachausschüsse zu prüfen.

 

Der Ausschussvorsitzende Claßen lässt über den geänderten Beschlussvorschlag von CDU und SPD abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung einstimmig zur Kenntnis.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Dezernates II einstimmig zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=67891&selfaction=print