02.06.2015 - 6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Hermanns berichtet über den Sachstand des Verfahrens „Neuaufstellung des Landschaftsplanes“ sowie über das Kommunikations- und Partizipationskonzept anhand eines Power-Point-Vortrages. Sie selber habe gemeinsam mit Herrn Kumkar die Projektleitung übernommen. Begleitet werden sie durch den Fachbereich Umwelt von Frau Keim, Frau Michalik und Frau Hoffmann.

Aufbauend auf den Masterplan 2030 solle parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein neuer Landschaftsplan entstehen. Der Landschaftsplan wirke wie ein Bebauungsplan und werde in einer Satzung beschlossen und diene als kommunales Planungsinstrument. Ziel des Landschaftsplanes sei der Schutz und die Entwicklung der Landschaft mit ihren unterschiedlichen Schutzgütern im unbebauten Bereich. Der Geltungsbereich umfasse im Außenbereich eine Fläche von ca. 115 km², was ca. 71% des gesamten Stadtgebietes darstelle.

Frau Hermanns führt aus, dass der Auftrag der Neuaufstellung des Landschaftsplanes folgendes beinhalte:

-          Handlungsauftrag aus dem Masterplan/Abgleich mit Neuaufstellung FNP

-          Entwicklungsziele neu definieren

-          Abgleich mit den Zielen der Landesplanung aus LEP und Regionalplan

-          Textliche Anpassung/Erneuerung und

-          Strategische Umweltprüfung/Umweltbericht.

Mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes sei nach Auskunft von Frau Hermanns die Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung aus Bonn beauftragt worden. Dieses Büro habe in der Planung und Umsetzung bereits seit 1990/93 Erfahrung und werde bis Ende 2015 den Landschaftsplan Leverkusen neuaufstellen und habe bereits den Landschaftsplan des Bergischen Kreises aufgestellt. Darüber hinaus laufe derzeit noch die Aufstellung des Landschaftsplanes in Niederkassel, welcher auch durch das Büro erfolge. Ebenfalls habe das Büro die Landschaftsplanung in Monschau durchgeführt.

Laut Auskunft von Frau Hermanns sollen in den Kommunikations- und Partizipationsprozess folgende Akteure miteinbezogen werden:

-          Poltische Gremien

-          Lenkungsgruppe

-          Projektgruppe Verwaltung

-          Arbeitskreise

-          Gespräche unter Nachbarn (Grenzkommunen) und

-          Öffentlichkeit.

Die Betrachtungsräume sollen nach Auskunft von Frau Hermanns über die Stadtgrenze hinaus, Richtung Niederlande und Belgien, aber auch in Richtung Städteregion gerichtet sein.

 

Herr Helmig bemängelt, dass die Voraussetzung, dass das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgen soll, nicht gewährleistet werden könne, da das Verfahren hinsichtlich des Flächennutzungsplanes seiner Meinung nach ca. 2-3 Jahre voraus sei. Er befürchte, dass mögliche neue Naturschutzflächen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes schon geblockt seien. Seiner Meinung nach ist eine enge Zusammenarbeit der Arbeitskreise, die sich mit dem Flächennutzungsplan beschäftigen und den Arbeitskreisen, die zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes gebildet werden, dringend erforderlich.

 

Herr Dr. Aletsee findet es gut, dass der Landschaftsplan neuaufgestellt werde, schließe sich jedoch der Kritik von Herrn Helmig an. Er befürchte, dass bei der vorgestellten engen Zeitschiene, über die Sache zu schnell entschieden werde.

Seiner Meinung nach müsse sich aus dem  Landschaftsbeirat eine Arbeitsgruppe Landschaftsplan konzipieren. Auch müssten die Aufgaben des Landschaftsbeirates im gesamten Verfahren klar festgelegt werden.

 

Herr Meiners stellt die Frage, ob der Landschaftsbeirat nochmals separat in dem Verfahren fungieren müsse, da bereits alle Mitglieder in irgendeiner Art und Weise in das Verfahren involviert seien.

 

Herr Dr. Aletsee sieht die Aufgabe des Landschaftsbeirates in der Kommunikation zwischen Landnutzern und Landschützern. Dadurch sollen Bedenken und Ängste ausgeräumt werden.

 

Herr Helmig regt an, frühzeitig in die Offenlage zu gehen und ggfls. auch eine zweite Offenlage anzubieten, damit früh genug reagiert werden könne.

Frau Hermann erwidert, dass dies auch das Ziel sei und dass das beauftragte Büro genau darauf abziele. Es sei geplant, dass vor der frühzeitigen Beteiligung die Öffentlichkeit informiert werde und auch Bedenken, die dort geäußert werden, mit in den Prozess einfließen. Auf diesem Wege solle für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes eine hohe Akzeptanz erreicht werden. Innerhalb des Landschaftsplanprozesses soll ein umfassender, sowohl externer als auch interner Informationsaustausch stattfinden.

 

Herr Fleu äußert ebenfalls seine Bedenken, dass der Flächennutzungsplan bereits schon so festgezogen sei, dass der Landschaftsplan keine Chance mehr habe.

Frau Hermanns sieht es als sehr positiv an, dass die beiden Verfahren parallel laufen, da man so noch einige Dinge angleichen könne.

 

Es wird vorgeschlagen, dass am 01.09.2015 ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe Landschaftsplan stattfindet. Geplant ist, dass die Arbeitsgruppe nicht aus einer geschlossenen Personengruppe besteht, sondern jeder aus dem Landschaftsbeirat teilnehmen kann.

 

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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