11.06.2015 - 6 Städtebauwettbewerb "Altstadtquartier Büchel"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Faltin vom mit dem Wettbewerbsmanagement beauftragten Büro Faltin + Sattler erläutert den vorgesehenen Ablauf des Wettbewerbsverfahrens.

 

Frau Ohlmann berichtet über das Beratungsergebnis der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit einigen Anregungen gefolgt sei; die Anmerkungen seien schriftlich verteilt worden. Ebenso verteilt worden sei die Eingabe eines Rechtsanwalts, in der die Rechtmäßigkeit einer Ausweitung der Sperrgebietsverordnung auf den westlichen Teil der Antoniusstraße bezweifelt wird. Nach Einschätzung der Verwaltung sei die heutige Beschlussfassung hiervon jedoch nicht betroffen, die Eingabe werde im weiteren Verfahren behandelt.

 

Herr Baal teilt mit, dass sich die Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch vor der Sitzung auf einige Änderungen bzw. Ergänzungen des Auslobungstextes verständigt hätten Dies seien im Einzelnen (Seitenzahlen bezogen auf die mit der Einladung versandte Textfassung, Änderungen/ Ergänzungen kursiv, Streichungen kursiv):

 

Abschnitt 1.2, Seite 4 oben:

„Ziel dieser vorbereitenden Planungen ist es, den Individualverkehr im Plangebiet „Altstadtquartier Büchel“ auf nutzungsbezogene Stellplätze (Anlieger- sowie Beschäftigten- und Hotelgastplätze) zu reduzieren. Es ist möglich, dass perspektivisch durch den Neubau eines Parkhauses im nordöstlichen Bereich der Großkölnstraße ein öffentliches Stellplatzangebot entstehen kann.“

 

Abschnitt 1.3.2.2, Seite 6 Mitte:

„… und hilft somit, das Wettbewerbsgebiet als einen attraktiven, vitalen und stark frequentierten Erlebnisbereich für Fußgänger und Radfahrer zurück zu gewinnen …“

 

Abschnitt 3.1, Seite 7 unten:

„Die derzeitige Programmierung für das engere Wettbewerbsgebiet geht von den folgenden Nutzungsbausteinen aus, deren Verteilung und Zuordnung von den Wettbewerbsteilnehmern zu

erstellen ist. Ziel ist dabei, eine möglichst große und vielfältige Nutzungsbreite in den Erdgeschossen zu erreichen. Im Rahmen der Bebauungsplanung nach BauGB im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren soll der überwiegende Anteil als MI (Mischgebiet) festgesetzt werden, um dem hohen Wohnanteil Rechnung tragen zu können. Teile des Plangebietes können auch als MK (Kerngebiet) mit dem Schwer punkt Handel festgesetzt werden.

 

A. Urbanes Wohnen mit einem Anteil von 50% bis zu 60% an einer Gesamtbruttogeschossfläche (BGF), überwiegend in Obergeschossen, Ausbildung klarer Wohnadressen

Zielgröße BGF: 12.000 bis 15.000 qm

Davon mindestens 20% - 40% sozialer Wohnungsbau, …“

 

Abschnitt 3.1 a), Seite 8 Mitte:

„Wohnkonzept:

- Ruhe, zwingend für die Aufenthalts- und Schlafräume (die Lage der Aufenthalts- und Schlafräume darf nicht dazu führen, dass Gastronomie unmöglich wird)

 

Abschnitt 3.1 b), Seite 8 unten:

„Zielgröße BGF ‚Option Geschäftshaus‘: 3.000 bis 5.000 qm (dann erreichbar von zwei Seiten, aus dem Inneren des neuen Quartiers und von Süden bzw. vom Büchel)

 

Abschnitt 3.1 c), Seite 8 unten:

„Büros, Gastronomie, Hotel (optional), Dienstleistungen und Praxen, vorwiegend zur Sicherstellung der Durchmischung und vor allem in den Obergeschossen

...

Zielgröße BGF Option ‚Hotel‘: 6.000 bis 8.000 qm (100 – 120 Zimmer)

 

Abschnitt 3.1 d), Seite 9 Mitte:

…. Die Grundkonzeption zum Laufhaus (z.B. als Appartementhaus) sollte so flexibel sein, dass eine spätere Umnutzung (z.B. zu Wohnzwecken) möglich ist.  …

 

Abschnitt 3.1 f), Seite 9 unten:

Multifunktions-Platz (Option) als Kristallisationspunkt mit Alleinstellungsmerkmal

Zielgröße BGF bzw. Fläche „Eventhalle“: 1.000 bis 1.200 qm

Große überdachte/witterungsgeschützte (lärmgeschützte), multifunktionale Fläche innerhalb der neuen Struktur, die für Veranstaltung von Märkten, Messen, Ausstellungen, kulturelle Aufführungen etc. geeignet ist und Einbindung in das neu zu konzipierende Wegenetz (Beispiel: Old Spitalfields Market in London)

 

Abschnitt 3.2, Seite 10, oben:

...zur Ergänzung der kleinteiligen Stadtstruktur

Welche städtebauliche Grundstruktur und welche angemessenen Gebäudehöhen sollen die Neupositionierung des Areals zukünftig auszeichnen?

Es sollen Vorschläge zu einer städtebaulich sinnvollen Durchwegung gemacht werden, die sich aus dem jeweiligen Konzept der Nutzungsverteilung ergeben. Dabei ist besonders auf die Verknüpfung des Wettbewerbsgebietes mit den umgebenden Stadtquartieren und vorhandenen öffentlichen Räumen zu achten. Der Verbindung Bushof – Bädersteig - Hof kommt dabei, genau wie der Verbindung Kleinkölnstraße – Großkölnstraße - Büchel eine besondere Bedeutung zu. Die Wegebeziehungen im „Altstadtquartier Büchel“ sind so zu gestalten, dass eine gleichmäßige intensive Fußgängerfrequenz erreicht wird. So muss insbesondere untersucht werden, wie die Straßen südlicher Büchel, Dahmengraben und der innere Bereich südlich der Antoniusstraße zukünftig in Ost-West Richtung von Besuchern leichter und einladender durchdrungen werden kann. Durch eine direkte Wegebeziehung in Richtung Bushof über den Bädersteig und durch den Bereich des Kaiserbads könnte zudem neue zusätzliche Frequenz in das „Altstadtquartier Büchel“ und die Altstadt entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die gewählte, neue Durchwegung in den Stadtgrundriss plausibel integriert und mit dem neuen Nutzungs-konzept übereinstimmen muss. Das neue Wegenetz und die dazugehörige Nutzungsverteilung dürfen nicht zur Schwächung des südlichen Büchels führen, sondern müssen diesen sowie andere Fußgängereiche stärken und miteinander verknüpfen. Dabei soll keine zu starke Konkurrenz der bestehenden und der neuen Straßen unter-einander entstehen, sondern eine gegenseitige Ergänzung. Das Geschäftshaus am Büchel soll z.B. Ladeneingänge sowohl zum Büchel, als auch zu möglichen neuen Wegeverbindungen erhalten.

 

Abschnitt 3.2, Seite 10 Mitte:

Die beiden letzten Absätze werden nach 3.5 verschoben.

 

Abschnitt 3.5, Seite 11 Mitte:

„….Als Mindestanforderungen sind Aussagen zu unbedingt freizuhaltender Sichtachsen / -beziehungen, zur Dachlandschaft im Sinne der Altstadtarrondierung, Grundprinzipien der Kleinteiligkeit, Fassadengliederung, Materialität und Farbigkeit zu treffen.“

 

Die beiden letzten Absätze werden aus 3.2 verschoben.

Es werden keine Vorgaben zur Geschossigkeit gemacht. Für die Höhenentwicklung soll ein Konzept entwickelt werden, das sich in die Altstadt insgesamt sowie in die nähere Umgebung im Besonderen einfügt.

Ziel ist das Erreichen einer Dichte, die wirtschaftlich tragfähig und zugleich städtebaulich verträglich ist. Um dar-zustellen, dass die Dichte mit den Anforderungen an gesundes Wohnen vereinbar ist, sollen Nachweise zur Belichtung, z.B. über Verschattungsdiagramme, geführt.

 

Abschnitt 3.6, Seite 12 oben:

Die Beibehaltung prägnanter Blickbeziehungen auf Dom und Rathaus an einigen entwurfsabhängig zu definierenden und geeigneten Stellen ist erforderlich soweit die wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke dadurch nicht eingeschränkt wird.

 

Abschnitt 3.7, Seite 12 Mitte:

„…Innerhalb der neuen „Fußgänger-zone“ kann dann hier lediglich dieses neu zu schaffende Stellplatzangebot in einer baulichen Anlage (Tiefgarage) erreicht werden. Für die An- und Abfahrten dieser Tiefgarage sind 3 Varianten der Verkehrsführungen über die umgebenden Straßen bzw. Fußgängerräume denkbar. Wie die Zuführung innerhalb der Fußgängerbereiche erfolgen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Dabei ist von folgendem Stellplatzschlüssel nach BGF auszugehen:

1 Stellplatz pro Wohnung

1 Stellplatz pro 6 Hotelbetten

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe: nur Mitarbeiterstellplätze (keine Kundenstellplätze). Orientierungsgröße: 25% der laut BauONW erforderlichen Stellplätze

 

neuer Abschnitt 4.4 Archäologie

Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in einer bedeutenden Geschichts-/ Archäologiezone. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden deshalb Bodenfunde erwartet.

 

Abschnitt 5.6, Seite 15 Mitte:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Wettbewerbssumme erhöht und die Preisgelder angepasst werden können.

 

Abschnitt 8.1, Seite 21 unten:

„…

- Exemplarische Grundrisse EG und ein OG mit Darstellung der geplanten Nutzungsbestandteile (Maßstab 1:200) …“

 

Abschnitt 8.6, Seite 22 unten:

Modell im Maßstab 1:500 …“

 

Herr Faltin erklärt, dass zur Frage der Wettbewerbssumme sowie zum Maßstab der Präsentationsblätter und des Modells eine Abstimmung mit der Architektenkammer erforderlich sei. Man werde sich bemühen, diese Fragen spätestens bis zum Kolloquium zu klären.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Auslobung unter Berücksichtigung der  vorgetragenen Änderungen als Grundlage für den Städtebauwettbewerb „Altstadtquartier Büchel“.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=69311&selfaction=print